Kanton Zug: Umstrittene Richtplananpassung liegt öffentlich auf
Der Kanton Zug legt die Richtplanpassung auf. Sie ist umstritten wegen eines neuen Kiesabbaugebiets. Die betroffene Standortgemeinde fürchtet, dass sich der Abbau negativ auf das Grundwasser und ein Naturschutzgebiet auswirken kann.
Weil die Reserven der zwei bestehenden Zuger Kiesgruben zur Neige gehen, wurde 2009 das Abbaugebiet Hatwil/Hubletzen in Cham als Zwischenergebnis im Richtplan eingetragen. Nun soll im neuen Richtplan eine definitive Abgrenzung vorgenommen und das Gebiet mit einem gegenüber heute veränderten Perimeter festgesetzt werden. Dies teilt die Zuger Baudirektion mit. Die Standortgemeinde wehrt sich jedoch dagegen. Der Grund: Der Abbau im Gebiet könnte laut einem von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten das Grundwasser beeinträchtigen und ein Naturschutzgebiet gefährden.
Der Richtplanentwurf liegt bis am 8. Oktober auf. Danach überarbeitet die Baudirektion die Vorlage, die Regierung unterbreitet sie schliesslich dem Kantonsrat zum Beschluss.
Unerwünschte Waldausdehnung verhindern
Eine weitere Änderung betrifft die Waldgrenzen. Bis anhin waren diese im Richtplan als dynamisch festgehalten, weil sich die Waldgrenze verschieben kann, wenn Boden nicht bewirtschaftet wird. Eine solche Bestockung gilt spätestens nach 20 Jahren als Wald. Der Kanton will nun mit einer neu statisch festgelegten Waldgrenze eine unerwünschte Ausdehnung des Waldes verhindern. Zudem verursachten dynamische Grenzen Abgrenzungsprobleme und einen grossen Aufwand in der Geodaten-Nachführung.
Eine Anpassung ans 2011 revidierte Bundesrecht nimmt der Kanton überdies beim Gewässerraum vor. Dieser muss grundeigentümerverbindlich auf Stufe Nutzungsplanung festgelegt werden. Innerhalb des Gewässerraums gilt ein Bauverbot für Bauten und Anlagen, ausserdem darf diese Landfläche nur noch extensiv genutzt werden. (sda/mai)