Kanton Zürich: Neubewertung von Immobilien dauert noch
Die Zürcher Finanzdirektion muss bei der Neubewertung von
Immobilien nicht vorwärts machen: Der Kantonsrat hat einen entsprechenden Vorstoss
von SP, Grünen und AL heute Montag nicht unterstützt.
Im Februar hatte die Finanzdirektion angekündigt, die Immobilien im Kanton Zürich neu zu bewerten. Dies, nachdem gemäss Urteilen des Steuerrekursgerichts und Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2020 der steuerliche Wert von Immobilien im Kanton Zürich viel zu lange nicht neu bewertet worden ist. Die letzte Aktualisierung stammt aus dem Jahr 2009 und liegt damit bereits zwölf Jahre zurück. - Der steuerliche Wert der Immobilien ist damit relativ tief angesetzt, obwohl diese in den letzten Jahren immer mehr Wert gewonnen haben und deshalb deutlich unterbewertet sind.
Deshalb forderten AL, SP und Grüne in einer Parlamentarischen Initiative (PI), dass der Kanton die Neubemessungen der Eigenmietwerte künftig mindestens alle fünf Jahre durchführt, spätestens aber, wenn die Mietpreissteigerung 20 Prozent überschreitet. Die Neubewertung von Grundstücken soll ebenfalls mindestens alle fünf Jahre durchgeführt werden, spätestens aber ab einer Preissteigerung von 20 Prozent.
„Steuergeschenk“ statt Mehrbelastung für ältere Hauseigentümer?
Laut der linken Ratsseite passiert bei der Finanzdirektion trotz der Ankündigung vom Februar zu wenig. „Die Direktion macht nicht vorwärts. Sie scheut sich, dieses Thema an die Hand zu nehmen“, sagte Stefan Feldmann (SP, Uster). Regierungsrat Ernst Stocker (SVP) müsse nun „den heissen Atem des Kantonsrats im Nacken spüren“, fordert er. Auch die AL verlangte mehr Tempo. „Der zwölf Jahre dauernde Verzicht auf Neubewertung war ein jährlich wiederkehrendes, grosses Steuergeschenk für Hauseigentümer“, monierte Melanie Berner (AL, Zürich).
Unter anderem gab die SVP zu bedenken, dass eine regelmässige Neubewertung vor allem etwa für ältere Paare schwierig werden könnte. Die theoretische Wertsteigerung ihres Hauses wäre eine Mehrbelastung. Derweil argumentierte die GLP, dass auch Genossenschaften den ursprünglichen Baulandwert in ihren Büchern hätten. Eine regelmässige Neubewertung könnte ihrer Meinung nach den Wohnraum verteuern. -
Der „heisse Atem“ des Kantonsrates war am Ende eher ein etwas lauer Hauch: 59 Ratsmitglieder unterstützten die PI vorläufig. 60 Stimmen wären nötig gewesen, damit das Anliegen weiterverfolgt worden wäre. - Wann die bereits angekündigte Bewertung beendet ist, ist offen. (mai/sda)