Kanton Zürich: Baugesuche digital einreichen
Baugesuche im Kanton Zürich werden digital: Ab sofort können auf «eBaugesucheZH» Baugesuche elektronisch eingereicht werden. Allerdings gilt dies erst für acht Gemeinden, nämlich für Aesch, Aeugst am Albis, Dübendorf, Flurlingen, Ossingen, Pfäffikon, Richterswil und Schöfflisdorf.
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Ganz digital ist der Prozess noch nicht, noch braucht es auch Papier.
Damit ist das Projekt «eBaugesucheZH» in die Einführungsphase gestartet, wie die Baudirektion des Kantons Zürich mitteilt. Weitere Gemeinden kommen in den nächsten Monaten hinzu. Diesen Sommer soll das Projekt abgeschlossen sein, und zwar mit einer aktualisierten Version der Plattform, deren Einführung im ganzen Kanton vorgesehen ist. – Wer wissen will, welche Gemeinden «eBaugesucheZH» aktuell anbieten, kann sich auf der Plattform, aber auch auf der Projektseite zh.ch/ebaugesuche informieren.
Die elektronische Baueingabe bietet zusätzlich auch die Möglichkeit für ein Baugesuch in Papierform. Das heisst, Gesuchsteller können wählen, ob sie ihr Baugesuch über die Plattform oder mittels Papierformular auf analoge Weise einreichen. Wer den elektronischen Weg wähle, dem biete «eBaugesucheZH» eine moderne, smarte Online-Dienstleistung mit wesentlichen Vorteilen und Vereinfachungen, hält die Baudirektion in ihrer Medienmitteilung fest.
So funktioniert die Eingabe
Das Haupt- und die Zusatzformulare sind in einem einheitlichen Formular integriert – wie bei der elektronischen Steuererklärung. Die hinterlegte Prozesslogik steuert die Gesuchstellenden bei der elektronischen Eingabe, abhängig davon, welche Felder sie ausfüllen. Zusätzliche Funktionen bieten Unterstützung bei der Erfassung des Baugesuchs, z.B. Info-Buttons und eine Beilagenliste. Für das Baugesuch relevante Daten aus dem geografischen Informationssystem (GIS) und dem Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) werden automatisch in das entsprechende Feld eingefüllt. Sind alle Angaben komplett, sendet mand as Baugesuch über die Plattform an die zuständige Gemeinde. Im weiteren Bewilligungsprozess bis zur Bauabnahme ist der aktuelle Bearbeitungsstatus des Baugesuchs ersichtlich. (mgt)
Es führen zwei Wege zum elektronischen Baugesuch: Entweder über die Website der entsprechenden Gemeinde, wo sich ein Link auf das Portal befindet. Oder aber direkt über die Adresse portal.ebaugesuche.zh.ch.
Rechtliche Rahmenbedingungen müssen angepasst werden
Zwar erfülle «eBaugesucheZH» die technische Voraussetzung für den digitalen Baubewilligungsprozess, die rechtlichen Rahmenbedingungen liessen momentan aber noch kein vollständig papierloses Baubewilligungsverfahren zu, merkt die Baudirektion in der Medienmitteilung an. Gesuchsteller müssen zwei Papierdossiers mit den Bauplänen ausdrucken und zusammen mit der handschriftlich signierten Eingabequittung bei der zuständigen Gemeinde physisch einreichen. Baurechtsentscheid wird auch noch zusätzlich auf dem Postweg zugestellt.
Vor diesem Hintergrund kann laut Baudirektion „ein gewisser Parallelbetrieb“ digitaler und analoger Prozesse nicht vermieden werden. Denn um ein rein digitales Baudossier umsetzen zu können, bedarf es neuer Rechtsgrundlagen. Der Kanton Zürich hat die nächsten Schritte dazu eingeleitet. (mai/mgt)