Kanton Uri regelt Umgang mit historischen Passstrassen
Den Kanton Uri durchziehen mehrere Passstrassen, die noch ursprüngliche Bausubstanz haben. Wie mit dieser bei Sanierungen umzugehen ist, regelt das neue «Gestaltungskonzept Passstrassen Uri», wie die Baudirektion am Donnerstag mitteilte.
Quelle: Baudirektion Uri
Im Kanton Uri gibt es mehrere Passstrassen, die noch historische Bausubstanz aufweisen.
Strassen mit historischer Bausubstanz
finden sich am Gotthard-, am Susten-, am Klausen- und am Furkapass. Es sind
alles «Kunststrassen»: Erstellt wurden sie noch handwerklich, geplant wurden
sie aber von Ingenieuren, mit Hilfe vorgängiger Vermessung des Geländes und
unter Anwendung von Plänen und Normen.
Sie seien als Hochleistungsstrassen gebaut worden, heisst es
dazu in dem Gestaltungskonzept Passstrassen. Die Gotthardpassstrasse wurde vor
rund 200 Jahren für schwere Fuhrwerke und Kutschen gebaut, ab 1936 wurde sie
auf den Auto- und Lastwagenverkehr ausgerichtet. Die Furkapassstrasse
entstand 1863 bis 1866, hier spielten auch militärische Überlegungen eine
Rolle.
Am Ende des 19. Jahrhunderts wurde die Strasse über den
Klausenpass gebaut. Bei diesem Werk hatte der Tourismus bereits eine
entscheidende Rolle gespielt, genauso bei der Sustenpassstrasse, die erst
zwischen 1938 und 1946 und damit nicht mehr für Kutschen-, sondern für den
Autoverkehr gebaut wurde.
Diskussionen um historische Bausubstanz
Der Umgang mit der historischen Bausubstanz dieser Strassen
habe immer wieder Anlass zu Diskussionen gegeben, teilte die Urner Baudirektion mit.
Das Gestaltungskonzept diene nun als Wegleitung und Planungshilfe, wenn
Stützmauern, Brücken oder Absturzsicherungen verstärkt oder Beschädigungen
repariert werden müssten.
Am Konzept arbeiteten nicht nur Baufachleute mit, sondern
auch Fachleute aus der Denkmalpflege. Basis bilden die vier historischen
Passstrassen, angewendet werden kann es aber auch auf andere Strassen.
Das Handbuch bezieht sich auf alle baulichen Eingriffe, von der kleinen Reparatur im Rahmen des betrieblichen Unterhalts bis zum Ausbau der Strasse. Dabei müssen sich die Arbeiten an drei übergeordneten Zielen orientieren: am Erhalt der historischen Bausubstanz, an der Herstellung eines homogenen Erscheinungsbildes und an der Rücksichtnahme auf das Landschaftsbild. (sda/pb)