Kanton Thurgau verklagt Gemeinde Schönholzerswilen wegen Dammsanierung
Im Thurgau hat 2017 ein Hangrutsch den Damm über das Hagenwilertobel und die Kantonsstrasse beschädigt. Die Kosten für die Sanierung sollten je zur Hälfte der Kanton Thurgau und die Gemeinde Schönholzerswilen tragen. Da sich letztere weigert, hat der Kanton nun Klage eingereicht.
Quelle: Gemeinfrei, Wikimedia
Justizia auf dem Gerechtigkeitsbrunnen in Bern. (Symbolbild)
Der Kanton Thurgau sehe sich
gezwungen, gegen die Politische Gemeinde Schönholzerswilen den Rechtsweg
einzuschlagen, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Trotz Abmahnungen
wolle die Gemeinde ihren Anteil für die Dammsanierung über das Itobel nicht
bezahlen. Ihre Versicherung stelle sich auf den Standpunkt, die Ansprüche des
Kantons seien verjährt.
Hintergrund des Streits ist ein Vorfall vom 13. Juli 2017:
Der Damm über das Itobel (Hagenwilertobel) rutschte ab und beschädigte die
Kantonsstrasse K79 zwischen Schönholzerswilen und Hagenwil. Grund für den
Erdrutsch war gemäss Mitteilung der Staatskanzlei eine lecke Wasserleitung der
Gemeinde, die im Damm verläuft. Der Verkehr konnte über längere Zeit nur noch
halbseitig in der Dammmitte geführt werden, da aufwändige geologische und
bautechnische Abklärungen nötig wurden.
Von Mitte März bis Ende April 2018 liess das kantonale
Tiefbauamt den Damm in Absprache mit der Gemeinde für rund 600‘000 Franken
sanieren. Die Politische Gemeinde habe gleichzeitig für den Ersatz der
Leitungen gesorgt. Nun, fast drei Jahre später habe die Sanierung ein
«juristisches Nachspiel», wie die Staatskanzlei festhält.
Anspruch auf Schadenersatz verjährt
Da eine lecke Leitung der Gemeinde die Ursache für den
Schaden war, hätten sich der Kanton und die Gemeinde für die Dammsanierung auf
einen Kostenverteiler von 50 Prozent geeinigt. Nach Abschluss der Arbeiten habe
das Tiefbauamt am 7. Oktober 2019 die Schlussrechnung für den Gemeindeanteil
ausgestellt, der sich gemäss Mitteilung auf 294‘429.85 Franken belief.
Die Haftpflichtversicherung von Schönholzerswilen habe sich
am 21. Oktober aber plötzlich auf den Standpunkt gestellt, die Ansprüche des
Kantons auf Schadenersatz seien mittlerweile verjährt, weshalb der Betrag nicht
mehr geschuldet sei. Verhandlungen und Mahnungen durch das Departement für Bau
und Umwelt seien erfolglos geblieben.
Klage bei Verwaltungsgericht eingereicht
Der Kanton sehe sich deshalb gezwungen, nun den Rechtsweg
einzuschlagen, damit die Kosten geteilt werden und nicht voll zu Lasten der
kantonalen Strassenkasse gehen würden. Das Departement für Bau und Umwelt hat
deshalb heute Freitag beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Gemeinde Schönholzerswilen
eingereicht, wie aus der Mitteilung hervorgeht. Der Regierungsrat habe das
Departement zur Klage bevollmächtigt.
Die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden sei von Vertrauen geprägt, heisst es weiter. Bisher habe es nie einen vergleichbaren Fall gegeben: Schadenfälle konnten immer unkompliziert und in gegenseitigem Einvernehmen gelöst werden, hält die Staatskanzlei fest. (mgt/pb)