11:15 BAUBRANCHE

Kanton St. Galler senkt Gebühren für Wärmenutzung aus Gewässern

Teaserbild-Quelle: Sidonius, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons

Der Kanton St. Gallen senkt ab sofort die Gebühren für die Wärmenutzung aus Seen, Fliessgewässern und dem Grundwasser. Die Reduktion geht auf einen Vorstoss im Kantonsrat während der Klimadebatte im Juni 2019 zurück.

Blick auf den Walensee

Quelle: Sidonius, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons

Blick auf Amden, Weesen, den Walensee und die obere Linthebene vom Leistkamm aus.

Der Wasserzins für die Wärmenutzung aus Seewasser und Fliessgewässern wird von 8 Rappen auf 0,5 Rappen je Kubikmeter und Jahr herabgesetzt, wie die St. Galler Staatskanzlei am Mittwoch schrieb. Die Gebühr für die Wärmenutzung aus Grundwasser wird von 4 Rappen auf 2 Rappen gesenkt. Davon profitieren Betreiber von neuen grösseren Anlagen mit einem Wärmeentzug von mehr rund 37 Kilowattstunden je Jahr. Kleinere Anlagen sind bereits heute vom Wasserzins befreit. 

Wärmeversorgung ganzer Quartiere 

Die Regierung erhielt während der Klimadebatte vom Kantonsrat den Auftrag, die Gebührenpraxis bei der thermischen Gewässernutzung zu überprüfen. Mit der Senkung der Gebühren für die Wärmenutzung unterstütze der Kanton St. Gallen die Umstellung auf eine zukunftsfähige, klimafreundliche Wärmeversorgung, heisst es in der Mitteilung weiter. 

Die Nutzung von Wärme aus Gewässern sei energieeffizient, wirtschaftlich und seit langem anerkannt. Sie eigne sich besonders für die Raumheizung und Warmwasserbereitstellung mittels Wärmepumpe. Neben Einzelanlagen würden vermehrt auch Grossanlagen für die Wärmeversorgung ganzer Quartiere oder Ortsteile über Wärmenetze realisiert. 

Wasserzins für Kühlzwecke bleibt unverändert 

Werden Gewässer zu Kühlzwecken genutzt, fliesst erwärmtes Wasser in das Gewässer zurück. Diese Erwärmung von Oberflächengewässern oder Grundwasser sei aus ökologischer Sicht kritischer als die Wasserentnahme zur Wärmegewinnung. Die Pflanzen und Lebewesen in einem Gewässer könnten geschädigt werden, schreibt der Kanton.

Deshalb bleibe der Wasserzins für Kühlzwecke unverändert. Zudem solle die Abwärme dazu dienen, fossile Energieträger zu ersetzen. So könne verhindert werden, dass warmes Wasser in ein Gewässer oder ins Grundwasser zurückfliesse. (sda)


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