Kanton Schwyz tritt aus dem Baubegriff-Konkordat aus
Der Kantonsrat Schwyz hat sich bei den Baubegriffen für mehr Autonomie von Kanton und Gemeinden ausgesprochen: Er hat entschieden, dass der Kanton aus dem Baubegriff-Konkordat austritt.
Die zweite Etappe der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) hätte die Harmonisierung der wichtigsten Baubegriffe und Messweisen an gesamtschweizerische Standards beinhalten sollen. Doch der Schwyzer Kantonsrat will nicht der Vorlage der Regierung folgen.
Zunächst beantragte in der Parlamentsdebatte eine Minderheit der vorbereitenden Kommission den Austritt aus der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe: Eine kantonale Vereinheitlichung der Baubegriffe mache Sinn, dazu brauche es aber keine interkantonale Vereinbarung, liess die Kommissionsminderheit verlauten.
Mängel im Zonenplanverfahren
Derweil kritisierte ein Sprecher der Mitte, dass die Mängel des Zonenplanverfahrens werden in dieser Vorlage nicht behoben würden, und dass die beabsichtigte Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen ein Schlag ins Wasser sei. Die Vorlage des Regierungsrats bringe keinen Mehrwert.
Für den Austritt aus dem Baubegriffe-Konkordat, dem Schwyz seit zehn Jahren angehört hat, plädierten auch mehrere Redner von SVP und FDP. Sie betonten, dass eine autonome, kantonale Harmonisierung den Bedürfnissen Schwyzer Bauherren und -unternehmer besser gerecht werde. Ähnlich sei zum Beispiel auch der Kanton Zürich vorgegangen. Nach längerer, teils emotionaler Diskussion beschloss der Schwyzer Kantonsrat mit 54 zu 37 Stimmen den Austritt aus dem Konkordat, dem nach dem Schwyzer Entscheid noch 17 Kantone angehören.
Nutzungsausmass war umstritten
Umstritten war auch das so genannte Nutzungsausmass in der Vorlage des Regierungsrats. Die FDP wollte es den Gemeinden überlassen, ob sie das im Baureglement festlegen wollen oder nicht. „Das Nutzungsausmass bestimmt, wie stark ein Grundstück bebaut wird“, sagte ein FDP-Sprecher. „Es kann aber auch zu einer Überregulierung führen, da bereits Grenzabstände und maximale Gebäudehöhe vorgegeben sind.“
Vergeblich warnte Volkswirtschaftsdirektor Andreas Barraud (SVP) vor einem Wildwuchs bei den Baureglementen der Gemeinden. Mit 64 zu 29 Stimmen folgte der Kantonsrat dem Antrag der FDP, der auch von der vorberatenden Parlamentskommission unterstützt worden war.
Mit dem Entscheid des Kantonsrats zum Konkordatsaustritt wurde ein Teil der Vorlage der Regierung hinfällig. Bei wichtigen Themen wie etwa den Fassadenhöhen gelten weiterhin die Regelungen des bisherigen Planungs- und Baugesetzes. Die bereinigte Fassung der Teilrevision des Gesetzes verabschiedete der Kantonsrat mit 67 zu 18 Stimmen. (sda/mai)