Kanton Obwalden erleichtert Bau von Solaranlagen
Der Kanton Obwalden will der Photovoltaik keine Steine in den Weg legen: Er hat die Ausführungsbestimmungen für die Erstellung von Solaranlagen so angepasst, dass künftig mehr Möglichkeiten zur Stromerzeugung auf Flachdächern und an Fassaden bestehen.
Bereits seit 2016 braucht im Kanton Obwalden keine Bewilligung, wer in der Bau- oder Landwirtschaftszone auf seinem Dach eine Solaranlage installieren will. Es besteht lediglich eine Meldepflicht.
Wie die Obwaldner Baudirektion am Mittwoch mitteilte, werden im Kanton wöchentlich Photovoltaikanlagen erstellt. Daher wolle die Regierung Planungssicherheit schaffen und die Bedingungen verbessern.
Ab dem 1. Dezember dürfen Photovoltaikanlagen auf Flachdächern auch aufgeständert und mit Aluminiumrahmen erstellt werden. Neu können zudem Anlagen auf Infrastrukturanlagen wie Lärmschutzwänden oder an Brücken erstellt werden. Gut integrierte Fassadenanlagen sind neu in allen Gebieten innerhalb des Kantons möglich.
Grosse Freiflächenanlagen hingegen will die Obwaldner Regierung keine im Kanton. Diese würden die landwirtschaftliche Nutzung des Bodens konkurrenzieren. Der Kanton will bis 2035 die aktuell installierte Solarleistung von rund 16 MWp verzehnfachen.