Kanton Luzern will Projektstau bei Hochwasserschutz abarbeiten
Der Luzerner Regierungsrat hat das Massnahmenprogramm zum
Schutz vor Naturgefahren für die Jahre 2020 bis 2024 festgelegt. Im Bereich
Hochwasser und Erdbewegungen werden keine neuen Projekte aufgenommen. Es stehen
Kosten von über 200 Millionen Franken an.
Quelle: zvg
Hochwasser bei Kleiner Emme 2005.
Das Programm legt fest, welche Massnahmen zum Schutz vor Hochwasser oder vor Massenbewegungen in der Periode ab 2020 geplant, ausgeführt oder fortgesetzt werden. Die Aufnahme ins Programm sei Voraussetzung, aber keine Garantie dafür, dass Schutzmassnahmen ausgeführt werden können, hält die Regierung in ihrem Antrag ans Parlament fest, den sie am Dienstag veröffentlichte.
Kanton trägt Kosten für Wasserbau
Seit der Aufgaben- und Finanzreform (AFR18) trägt der Kanton alleine die Kosten für den Wasserbau. In diesem Zusammenhang wurde auch das Massnahmenprogramm eingeführt. Es baut auf den bisherigen Planungsberichten auf.
Ab 2020 steigen die Investitionen im Hochwasserschutz von jährlich 48,4 Millionen auf 56,8 Millionen Franken an. Sie betragen insgesamt 216,2 Millionen Franken. Die Finanzierung von Schutzbauten gegen Massenbewegungen obliegt dagegen in erster Linie den Gemeinden. Der Kanton stellt hier jährliche Investitionen von 1 Million Franken bis 2023 ein.
Über 40 hängige Projekte
Über 40 Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekte sind im Katalog aufgeführt. Es handelt sich ausschliesslich um bereits bestehende Vorhaben, die entweder in der Planungs- oder in der Realisierungsphase sind und übernommen werden. Neue grosse Projekte wurden keine aufgenommen.
Neben dem Abarbeiten des Projektstaus binde die Realisierung des Schlüsselprojekts «Hochwasserschutz und Renaturierung Kleine Emme» viele Ressourcen, hält die Regierung fest. Voraussichtlich 2024 folge dann die Realisierung des zweiten Schlüsselprojekts, «Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss».
Keine neuen Vorhaben
Auch neue Vorhaben gegen Massenbewegungen wie etwa Steinschläge oder Erdrutsche gibt es nicht. Die Gemeinden oder Infrastrukturbetreiber hätten keine Anträge auf Aufnahme gestellt. So sollen drei bestehende Projekte realisiert werden, nämlich der Schutz der Bahnlinie in Werthenstein sowie Schutzmassnahmen in Weggis für die Kantonsstrasse und in Form von Schutzdämmen. Das Massnahmenprogramm muss vom Kantonsrat beschlossen werden. (sda)