07:34 BAUBRANCHE

Kanton Luzern will Produktion von Windenergie massiv ausbauen

Teaserbild-Quelle: fxxu, pixabay, gemeinfrei

Bis 2050 soll im Kanton Luzern 250 GWh Windenergie pro Jahr produziert werden. Dies entspricht ungefähr einem Viertel des Stromverbrauchs aller Haushalte im Kanton. Dafür zieht die Regierung nun die Teilrevision des Richtplans zum Thema Windenergie vor. 

Windrad in Entlebuch LU, Symbolbild

Quelle: fxxu, pixabay, gemeinfrei

Windrad in Entlebuch: Neben seit längerem bekannten Standorten im Entlebuch, auf dem Lindenberg bei Hitzkirch, oder in Fischbach sind im Konzept auch Beromünster, Ruswil, Hergiswil oder Schwarzenberg als Standorte aufgeführt.

Ende November startet die 60-tägige öffentliche Auflage, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte. Vor allem im Winter habe Windenergie Potenzial und könne die Lücke in der Stromproduktion schliessen. Um das angestrebte Ziel von 250 GwH/Jahr zu erreichen, braucht es – je nach Grösse – 30 bis 60 Windenergieanlagen. 

Mögliche Standorte im Konzept definiert

Geeignete Gebiete und mögliche Standorte seien im aktuellen Windenergiekonzept enthalten und bildeten die Grundlage für die Richtplanrevision, heisst es weiter. Im entsprechenden Konzept, das der Kanton bereits verabschiedet hat, sind 22 Gebiete und mögliche Standorte für Windräder definiert, die nun im Richtplan festgelegt werden sollen. 

Neben seit längerem bekannten Standorten im Entlebuch, auf dem Lindenberg bei Hitzkirch, oder in Fischbach sind darin auch Beromünster, Ruswil, Hergiswil oder Schwarzenberg als Standorte aufgeführt. 

Kanton schafft Rahmenbedingungen 

Mit der vorgezogenen Teilrevision wolle der Kanton die notwendigen Rahmenbedingungen und planungsrechtlichen Grundlagen für den Ausbau der Windenergie schaffen, heisst es. Das eidgenössische Energiegesetz, das seit dem 1. Januar 2018 in Kraft ist, verpflichte die Kantone, solche Gebiete und gegebenenfalls auch Standorte in ihren Richtplänen festzusetzen. 

Für die konkrete Umsetzung eines Windenergieprojekts oder -parks braucht es später auch eine Anpassung der Nutzungsplanung. Das heisst, für die Erstellung muss zuerst eine Zone geschaffen werden, über welche die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung oder an der Urne abstimmen. Und schliesslich hat die Gemeinde über ein entsprechendes Baugesuch zu entscheiden. (sda/pb) 

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