Kanton Luzern passt Denkmalschutzrecht an
Das Denkmalverzeichnis und das Bauinventar des Kantons Luzern sollen an heutige Bedürfnisse angepasst werden. Dies hat der Regierungsrat beschlossen.
Das Denkmalverzeichnis des Kantons Luzern soll überarbeitet werden. Dies hat der Luzerner Regierungsrat beschlossen. So können Objekte, die nicht mehr heutigen Bedingungen für den Schutz entsprechen, im Einzelfall aus dem Verzeichnis entlassen werden. Daneben soll auch das kantonale Bauinventar, in dem heute alle Gemeinden erfasst sind, soll im Rahmen einer ersten periodischen Überarbeitung bereinigt werden. Dies, um die Zahl der eingetragenen Liegenschaften insgesamt zu reduzieren.
Höhere Beiträge für Erhalt und Sanierungen
Des Weiteren hat der Regierungsrat beschlossen, die Mittel für die kantonalen Beiträge an den Erhalt oder die Renovation denkmalgeschützter Gebäuden zu erhöhen. Die entsprechenden Subventionssätze wurden in der Verordnung festgelegt. Damit könnten Eigentümerinnen und Eigentümer noch besser beim Erhalt wertvoller Gebäude unterstützt werden, heisst es in der Medienmitteilung. (mai/mgt)