Kanton Luzern fördert nach Hagelschäden Isolation von Häusern
Der Kanton Luzern stellt Hauseigentümern, die ihre Gebäude besser isolieren wollen, zusätzliche Mittel zur Verfügung. Davon profitieren können all jene, welche Fassaden und Dächer ihrer Häuser wegen Hagelschäden reparieren müssen.
Quelle: zvg, Kanton Luzern
Feuerwehrinspektor Vinzenz Graf, Leutnant Steve Stöckli von der Feuerwehr Wolhusen und Regierungsrat Paul Winiker besichtigten Anfang Juli ein von Hagel beschädigtes Quartier in Wolhusen LU. (Symbolbild)
Ende Juni hatten Hagelzüge an Gebäuden im Kanton Luzern grosse Schäden angerichtet. Hausbesitzer, welche die Reparaturarbeiten dazu nutzen wollen, auch gleich Fassaden und Dächer besser zu isolieren, können von zusätzlichen Fördergeldern des Kantons profitieren, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte.
Wer Fördergelder abholen will, muss den Schaden bei der Gebäudeversicherung Luzern (GVL) anmelden. Ausnahmsweise ist es aber nicht nötig, vor Baubeginn beim Kanton ein Gesuch um eine finanzielle Unterstützung zu stellen. Es genügt, wenn die energetische Sanierung nach Abschluss der Arbeiten bei der kantonalen Dienststelle Umwelt und Energie gemeldet wird. Dabei müssen auch die geforderten Unterlagen eingereicht werden.
Dieser Sonderbeitrag sei nicht Teil des kantonalen Förderprogramms Energie und werde unabhängig davon an die Betroffenen entrichtet, teilte die Staatskanzlei mit. Er werde aus kantonalen Mitteln ohne Bundesbeiträge finanziert. Dass jemand doppelt Gelder kassiere, sei ausgeschlossen. (sda)