Kanton Genf darf wieder Bauland einzonen
Im Kanton Genf darf wieder Bauland eingezont werden. Der Bundesrat hat das Moratorium am Mittwoch nach gut einem Jahr aufgehoben.
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Genf, Symbolbild.
Seit dem 1. Mai 2019 durfte Genf keine Einzonungen mehr vornehmen, weil die bisherige Regelung die Vorgaben des Bundesrechts nicht erfüllte. Hintergrund ist das revidierte Raumplanungsgesetz von 2014. Dieses verpflichtet die Kantone unter anderem, auf den Mehrwert, der bei einer Einzonung entsteht, eine Abgabe von mindestens 20 Prozent zu erheben.
Für die Umsetzung hatten die Kantone fünf Jahre Zeit. Der Kanton Genf hatte zwar eine Mehrwertabgabe eingeführt. Die Regelung habe aber die Mindestvorgaben nicht respektiert, schrieb das Bundesamt für Raumentwicklung (Are) damals. Denn der Kanton habe die Abgabe erst ab einem Mehrwert von 100'000 Franken erhoben.
Einzonungsstopp aufgehoben
Mittlerweile habe der Kanton seine Mehrwertabgaberegelung angepasst, teilte der Bundesrat mit. Deshalb sei der Einzonungsstopp im Kanton Genf aufgehoben worden. Neu werde die Abgabe bei Mehrwerten ab 30'000 Franken erhoben. Diese Freigrenze gelte auch in der Mehrheit der Kantone. Ausserdem habe der Kanton den Pauschalabzug gestrichen.
Fragen bestünden hingegen noch in Bezug auf die Festsetzung des Grundstückswerts vor der Einzonung. Der Bundesrat habe deshalb den Kanton Genf verpflichtet, die Abgabeverfügungen dem Are mitzuteilen.
Wegen fehlender oder bundesrechtswidriger Mehrwertabgaben gilt derzeit noch im Kanton Zürich ein Einzonungsstopp. Weil sie ihre Richtpläne noch nicht revidiert haben, dürfen Glarus, Tessin und Obwalden gegenwärtig ebenfalls kein neues Bauland einzonen. (sda)