10:03 BAUBRANCHE

Kanton Bern verweigert Baubewilligung für Bar am Egelsee

Teaserbild-Quelle: AnBuKu, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Am idyllischen Berner Egelsee darf ein ehemalige Werkhofgebäude bis auf weiteres nicht als Café-Bar benutzt werden. Die kantonale Baudirektion hat zwei Beschwerden gegen die befristete Baubewilligung für eine Café-Bar am Egelsee gutgeheissen.

Der Egelsee befindet sich unweit des Zentrums Paul Klee im Osten der Stadt Bern.

Quelle: AnBuKu, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Der Egelsee befindet sich unweit des Zentrums Paul Klee im Osten der Stadt Bern.

Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland hatte der Stadt Bern im Februar 2019 eine auf fünf Jahre befristete Baubewilligung für die Umnutzung des ehemaligen Werkhofgebäudes am Egelsee in eine Café-Bar erteilt. Die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) hat jetzt zwei dagegen erhobene Beschwerden gutgeheissen und dem Baugesuch den Bauabschlag erteilt.

Nicht zonenkonform

Bereits das Regierungsstatthalteramt sei davon ausgegangen, dass eine Café-Bar in der Zone für öffentliche Nutzungen am Egelsee nicht zonenkonform ist, heisst es in einer Mitteilung. Die BVE teile diese Einschätzung. Dass es sich bei einem Gastgewerbebetrieb auch um einen Begegnungsort handelt, genüge nicht, um als Anlage im öffentlichen Interesse zu gelten.

Das Regierungsstatthalteramt hatte gestützt auf eine Ausnahmebewilligung dennoch eine befristete Baubewilligung erteilt. Die BVE erachtet jedoch die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung als nicht erfüllt. Insbesondere stelle die Befristung für sich alleine keinen Ausnahmegrund dar, schreibt die BVE.

Es könne auch nicht auf die eingeleitete Zonenplanänderung abgestellt werden, die explizit auch einen Gastgewerbebetrieb als zulässig erklärt. Damit würde eine unzulässige Vorwirkung des geplanten zukünftigen Rechts erzielt, findet die BVE. Ihr Entscheid kann ans kantonale Verwaltungsgericht weitergezogen werden.

Begegnungsort oder Naturoase?

Am Berner Egelsee prallen unterschiedliche Interessen aufeinander. Es gibt den "Verein am See", der das Areal des alten Werkhofs und ehemaligen Entsorgungshofs der Stadt Bern beleben und zum Begegnungsort machen möchte.

Auf der anderen Seite steht die IG Egelsee, die den See als Naturoase sieht und keine Bar am See haben möchte. Sie ist nach eigenen Angaben eine der Beschwerdeführerinnen. Bei der anderen Beschwerdeführerin handelt es sich um die Stadt Bern. Sie wehrte sich gegen die vom Statthalter auferlegten Beschränkungen, wie aus dem Urteil hervorgeht, und findet ein Park-Café an diesem Ort zonenkonform.

Laut einer Mitteilung bedauert die Stadt Bern den Entscheid. In der Quartiermitwirkung sei ein Park-Café gewünscht worden. Ein Versuchsbetrieb im Jahr 2017 sei auf grosses Interesse gestossen. In zahlreichen parlamentarischen Vorstösse sei ein Café gefordert worden.

Weiterzug wahrscheinlich

"Mich erstaunt sehr, dass die kantonale Beschwerdeinstanz das offenkundig vorhandene öffentliche Interesse an einem Park-Café beim Egelsee anders beurteilt als das Quartier und die Stadt vor Ort": So wird die Berner Gemeinderätin Ursula Wyss in der Mitteilung zitiert.

Die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün (TVS) von Ursula Wyss wird den Entscheid nun prüfen. Die TVS geht laut der Mitteilung derzeit davon aus, dass sie den Entscheid weiterzieht. (bb/sda)

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