Kanton Bern streicht 11'000 Objekte aus Bauinventar
Das Bauinventar des Kantons Bern ist fertig revidiert. Die Denkmalpflege hat rund 11'000 Objekte und etwa 500 Baugruppen aus dem Inventar entlassen. Diese gelten nun nicht mehr als erhaltenswert.
Quelle: Katharina Wieland Müller, pixelio.de
Bauernhaus in Ostermundigen (Symbolbild).
Dank der guten Zusammenarbeit mit den Gemeinden und externen Stellen sei es gelungen, die Überprüfung der rund 25'000 erhaltenswerten Objekte und rund 2000 Baugruppen wie geplant auf November 2023 abzuschliessen, teilte die bernische Bildungs- und Kulturdirektion am Dienstag mit. Insgesamt wurden rund 11'000 Objekte und rund 500 Baugruppen aus dem Inventar entlassen.
Die Denkmalpflege bestimmte dafür zunächst die zu entlassenden Baugruppen und Inventarobjekte. Danach folgte die öffentliche Einsichtnahme in den Gemeinden. Rückmeldungen gab es laut Mitteilung aus rund einem Drittel der Gemeinden – diese beinhalteten sowohl Bedauern über Entlassungen von Inventarobjekten als auch den Wunsch nach zusätzlichen Entlassungen.
Weniger Objekte, mehr Qualität
Nach der Überarbeitung umfasst das Inventar nun noch rund 29'000 Einzelobjekte und 1100 Baugruppen. Dabei handelt es sich etwa zur Hälfte um erhaltenswerte Objekte, die in ihrem äusseren Bestand zu bewahren sind. Ein Abbruch ist nur zulässig, wenn die Erhaltung «unverhältnismässig» ist. Die übrigen Objekte gelten als schützenswert; sie dürfen grundsätzlich nicht abgebrochen werden.
Das Inventar habe zwar an Umfang, aber nicht an Qualität verloren, hält die Direktion fest. Die Auswahl der Objekte sei in einem sorgfältigen Quervergleich erfolgt. Das Inventar sei konsolidiert und habe damit an Qualität gewonnen. Im Zuge der Revision wurden auch Bauten mit Baujahr zwischen 1960 und 1990 überprüft. Bedeutsame Objekte dieser jüngeren Architektur seien nun auch im Inventar vertreten.
Obergrenze für Inventarobjekte im Kanton
Ausgangspunkt der Revision war die vom Grossen Rat 2015 zur Kenntnis genommene Kulturpflegestrategie und damit verbundene Planungsänderungen.
In Anlehnung an diese Planungsänderungen entschied der Grosse Rat, im Baugesetz eine prozentuale Obergrenze an Inventarobjekte festzulegen. Hausbesitzer sollten damit von einer lästigen Pflicht befreit werden. Diese könnten selber zu ihrem Eigentum schauen und bräuchten dafür nicht die Denkmalpflege, befand die Ratsmehrheit.
Das auf den 1. April 2017 in Kraft getretene revidierte Baugesetz sieht deshalb vor, dass die im Bauinventar verzeichneten Bauten nicht mehr als sieben Prozent des gesamten Gebäudebestandes im Kanton Bern ausmachen dürfen. Die Denkmalpflege kam dieser Vorgabe mit der Revision des kantonalen Bauinventars nach. (sda/mgt/pb)
Bauinventar online einsehbar
Alle Daten des Bauinventars stehen der
Öffentlichkeit seit Anfang Jahr online zur Verfügung und können in einer neuen
Internet-Applikation einfach recherchiert werden. Sie ermöglicht die Suche nach
Adresse, Region, Baugattung oder Baujahr.
Zum Online-Bauinventar: www.denkmalpflege.apps.be.ch/de/collection