Kanton Bern muss Baugesetz nach Bundesgerichtsurteil ändern
Der Kanton Bern muss sein Baugesetz ändern: Laut Bundesgericht ist es rechtswidrig, dass Grundstückbesitzer in manchen bernischen Gemeinden bei Um- und Aufzonungen keine Mehrwertabgabe zahlen müssen.
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Blick auf die Gemeinde Meikirch.
Das geht aus einem neuen
Bundesgerichtsurteil hervor, über das «Bund» und «Berner Zeitung» am Mittwoch
zuerst berichteten. Das höchste Gericht untersuchte einen Fall in Meikirch und
gab dem Beschwerdeführer Recht. Dieser hatte geltend gemacht, das
Mehrwertabgabereglement der Gemeinde widerspreche Bundesrecht.
Baugesetz muss revidiert werden
Meikirch stützte sich auf das kantonale Baugesetz. Dieses
stellt den Gemeinden frei, ob sie bei Um- und Aufzonungen eine Mehrwertabgabe
erheben wollen. «Der Kanton Bern und die Gemeinde Meikirch werden eingeladen,
den Mehrwertausgleich bundesrechtskonform zu regeln», heisst es im Urteil aus
Lausanne.
Die zuständige Berner Regierungsrätin Evi Allemann (SP) will
der Aufforderung nachkommen. Der Kanton sei jetzt gefordert, den Gemeinden
allgemeingültige Regeln zu geben, hielt sie am Mittwoch auf Anfrage fest. Das
Baugesetz müsse also revidiert werden. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung
analysiere den Entscheid und werde die nötigen Massnahmen einleiten.
Gemeinde handelte nach kantonaler Gesetzgebung
Über die Bücher muss auch die Gemeinde Meikirch. Der
Entscheid des Bundesgerichts sei zu akzeptieren, schreibt der Gemeinderat in
einem Communiqué. «Was jedoch sauer aufstösst, ist die Tatsache, dass sich die
Gemeinde stets im Rahmen der kantonalen Gesetzgebung bewegt hat und nun für
Fehler in der kantonalen Gesetzgebung büssen muss.»
Gemäss dem Zeitungsbericht müssen Grundstückbesitzer zurzeit
in mehr als 200 bernischen Gemeinden keine Abgabe zahlen, wenn ihr Land durch
Um- oder Aufzonung an Wert gewinnt. Bei Einzonungen ist schon heute eine Abgabe
von mindestens 20 Prozent des planungsbedingten Mehrwerts zwingend. (sda/pb)