Kanton Bern fordert Verjährungsverzicht von Kiesfirmen
In der Kiesaffäre will der Kanton Bern versuchen, allfällige finanzielle Schäden einzuklagen. Trotz der Prozessrisiken verlangt er von den Firmen einen Verjährungsverzicht, um später Ansprüche geltend machen zu können. Dies empfiehlt auch ein Rechtsprofessor der Uni Bern.
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Kies, Symbolbild.
Letzten Donnerstag nun büsste die Weko die Kies- und Betonfirmen Kästli und Alluvia wegen unzulässiger Preisabsprachen mit 22 Millionen Franken (Baublatt berichtete). Ob der Kanton durch überhöhte Preise geschädigt wurde, ist schwer abzuschätzen. Er hat mit wenigen Ausnahmen keine direkten Verträge mit Kies- und Deponiebetreibern. Vielmehr bestellt er Leistungen bei Bauunternehmungen. Zu welchem Preis die Bauunternehmungen beim Lieferanten Kies einkaufen, weiss der Kanton nicht.
Die bernische Finanzkontrolle kam bei eigenen Untersuchungen zum Schluss, dass der Kanton jährlich bis zu fünf Millionen Franken zu viel bezahlt haben könnte. Ein Rechtsprofessor ging nun der Frage nach, ob und von wem der Kanton aus Kartellrecht eine Rückerstattung von überhöhten Preisen erreichen könnte.
Gutachten vor Weko-Entscheid
Sein Gutachten hatte der Kanton letztes Jahr bestellt – noch bevor das erste Urteil der Wettbewerbskommission vorlag. Das Fazit lässt sich im Internet nachlesen, denn der Kanton hat das 27-seitige Gutachten am Mittwoch aufgeschaltet. Verschiedene Klagen sind denkbar; am ehesten erfolgversprechend wäre ein Vorgehen gegen die Kies- und Deponieunternehmen. Das Prozessrisiko sei allerdings «erheblich bis sehr gross». Der Kanton als Kläger müsste nachweisen können, wie genau er durch das Kartell geschädigt wurde. Zudem weist der Gutachter auf das Kostenrisiko hin, das «insgesamt nicht zu unterschätzen ist».
Verzicht auf Verjährung
Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen will sich der Kanton Bern die Möglichkeit einer Schadenersatzklage offen halten, wie Baudirektor Christoph Neuhaus (SVP) im Gespräch mit der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bekräftigte. Der Kanton verlangt deshalb von der Kästli- und der Alluvia-Gruppe einen Verjährungsverzicht. Er folgt damit einer Empfehlung des Gutachters. Das Einholen dieses Verjährungsverzichts mache auch deutlich, dass der Gläubiger die Absicht habe, seine Ansprüche wahrzunehmen. Das könne für den Fall, dass es später Vergleichsgespräche gäbe, nur nützen.
Aussergerichtliche Einigung im Tessin
Wie steinig der Weg zu gerichtlich durchgesetzten Ersatzansprüchen ist, zeigte der 2012 beigelegte Asphalt-Skandal im Tessin. Der Kanton Tessin und die Stadt Lugano forderten Schadenersatz. Schliesslich einigten sich die Parteien im Rahmen eines Vergleichs, eine Abfindung von insgesamt knapp fünf Millionen Franken zu zahlen, wobei die Unternehmen dies nicht als Schuldeingeständnis angesehen haben wollten. (sda/sts/pb)