Kanton Aargau: Zahl der Weiler soll im Richtplan auf 95 reduziert werden
Weil sie den Kriterien des Raumplanungsgesetzes nicht entsprechen, sollen 10 der 105 Kleinsiedlungen im Kanton Aargau nicht mehr als Weiler gelten. Den Status von fünf weiteren Weilern will der Kanton beibehalten. Sie erfüllten die Vorgaben weitgehend.
Quelle: Google Maps
Luftbild von bisherigen Weilern in der Gemeinde Schmiedrued: Charre, Chröschhof, Schweikhof und Winkel.
Wie das nationale Raumplanungsgesetz es verlangt, bringt der Kanton Aargau derzeit den Richtplan aus dem Jahr 2011 auf den neusten Stand.
Nach einem Mitwirkungsverfahren hat der Regierungsrat ein erstes Paket an Kapiteln aktualisiert und legt diese nun dem Grossen Rat zum Beschluss vor. Die bisherigen 105 Weiler seien «nach Massgabe der aktuellen Kriterien des Bundes» überprüft worden, schreibt der Regierungsrat in seiner am Freitag veröffentlichten Botschaft.
Zehn Weiler erfüllen Vorgaben nicht
Kriterien sind eine historisch gewachsene Siedlung mit geschlossenem Siedlungsbild, eine ausreichende Erschliessung, die räumliche Zäsur zur nächsten Siedlung sowie mindestens fünf Wohnbauten. Ausserdem gibt der Bund vor, dass der Weilerzonenperimeter eng um die bestehenden Bauten gelegt wird und keine Flächen für Neubauten vorhanden sein dürfen.
Die Fachleute des Kantons kamen zum Schluss, dass insgesamt zehn Weiler in drei Gemeinden diese Vorgaben unvollständig erfüllen und daher nicht mehr als Weiler gelten sollen. Besonders betroffen ist die Gemeinde Schmiedrued mit den acht bisherigen Weilern Charre, Chröschhof, I de Schür, Nütziweid, Rechterzelg, Schweikhof, Steinig und Winkel. Ausserdem Uechmorgen (Wislikofen/Zurzach) sowie Holderstock (Sins).
95 Weiler in 41 Gemeinden festgesetzt
Die weiteren 95 Weiler in 41 Gemeinden sind aus Sicht des Kantons im Richtplan festzusetzen, darunter auch jene fünf, welche das Kriterium von mindestens fünf Wohnbauten nicht erfüllen. Es handelt sich dabei um Eichholz und Herrenberg (Gemeinde Bergdietikon), Oberhard (Birmenstorf), Isenbergschwil (Geltwil) sowie Schlatt (Gansingen und Laufenburg). Auch die betroffenen Gemeinden haben sich im Mitwirkungsverfahren für die Beibehaltung ausgesprochen.
Im ersten Paket der Aktualisierung des Richtplans, über das der Grosse Rat entschieden wird, geht es ausserdem um die Einführung einer Arbeitszonenbewirtschaftung. Anpassungen gibt es weiter in den Bereichen Störfälle, Landwirtschaft, Mobilität und Energie. Ein zweites Aktualisierungspaket folgt später.