IWB will zweites Holzkraftwerk in Basel
Das Basler Energieversorgungsunternehmen IWB plant den Bau eines zweiten Holzkraftwerks in unmittelbarer Nähe der Kehrichtverbrennungsanlage. Mit Hilfe eines generellen Baubegehrens soll zunächst die Realisierbarkeit geprüft werden.
Das neue Kraftwerk soll jährlich rund 80 Millionen Kilowattstunden ökologische Wärme und 27 Millionen Kilowattstunden Strom produzieren. Die Fernwärmeproduktion mit Erdgas könne IWB dann um die entsprechenden Mengen reduzieren und der Atmosphäre damit rund 19‘000 Tonnen CO2 ersparen, schreibt das Unternehmen. Somit würde die Basler Fernwärme zu rund 73 Prozent CO2-neutral. Langfristig strebe man jedoch einen Anteil von 80 Prozent CO2-neutraler Fernwärmeproduktion an. „Schon heute erreicht kein vergleichbares Schweizer Fernwärmenetz ökologisch ähnlich gute Werte wie die Fernwärmeversorgung Basels“, heisst es.
Zunächst anderen Standort bevorzugt
Die Frage des Standorts war nicht von Anfang an klar, wie aus der Mitteilung hervorgeht. Ursprünglich hatte IWB geplant, das neue Holzkraftwerk auf dem Gelände des Fernheizwerks Volta zu erreichten. In Gesprächen mit dem Eigentümer und Anrainern habe sich jedoch gezeigt, dass der aus technischer und ökonomischer Sicht zunächst bevorzugte Standort hinsichtlich der Stadt- und Arealentwicklung im Gebiet Volta langfristig weniger gut geeignet sei. Deshalb wurden weitere mögliche Standorte evaluiert. Das Areal zwischen Neudorfstrasse und Hagenaustrasse sei eine erfolgversprechende Alternative. Sie schaffe zahlreiche Synergien und erlaube IWB eine Zusammenführung der feststoffgeführten Energieproduktion.
Die nächsten Schritte
Der Energieversorger hat das generelle Baubegehren eingereicht. Mit diesem sollen die Rahmenbedingungen für den Bau detailliert überprüft werden. Insbesondere will IWB dabei die Wirtschaftlichkeit des Kraftwerks sowie seine Umweltauswirkungen untersuchen. Sind die notwenigen Voraussetzungen gegeben, wird IWB als nächsten Schritt – parallel zum Baubewilligungsverfahren – den erforderlichen Antrag zur Genehmigung des Vorhabens durch den Grossen Rat von Basel-Stadt ausarbeiten. Diesem obliege gemäss IWB-Gesetz die Investitionsfreigabe für Projekte dieser Grössenordnung auf Kantonsgebiet. (pd/mt)

Quelle: Christoph Beleda
Holzkraftwerk Basel