14:59 BAUBRANCHE

Zahl von Schlichtungen wegen Mietzinserhöhungen sinkt

Teaserbild-Quelle: Adi Goldstein, Unsplash

Im zweiten Halbjahr 2024 sind schweizweit 17'074 neue miet- oder pachtrechtliche Schlichtungsverfahren eröffnet worden, was einem Rückgang von einem knappen Drittel oder mehr als 32 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr entspricht. Dies geht aus einer Mitteilung des Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hervor.

Wie das BWO weiter schreibt entsprach dies 8276 weniger neu eingeleiteten Verfahren. 2023 war die Anzahl der neuen Verfahren noch stark angestiegen, in der ersten Jahreshälfte 2024 verblieb sie dann auf einem hohen Stand. In der zweiten Hälfte 2024 war die Zahl der Neueingänge nun aber in 24 von 26 Kantonen rückläufig, wie aus dem Communiqé des BWO zu erfahren ist. Insgesamt verblieben Ende 2024 10'646 pendente Fälle.

In 11'063 Fällen konnte eine Einigung zwischen den Parteien durch Vergleich, Klageanerkennung oder vorbehaltlosen Klagerückzug erzielt werdem, wie es weiter heisst. In 2378 Fällen - respektive 12,4 Prozent - konnten sich die Parteien nicht einigen, was zur Erteilung einer Klagebewilligung führte. 4630 Fälle wiederum erledigten sich durch Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder durch Überweisung an ein Schiedsgericht.

Mietzinserhöhungen weiterhin am häufigsten erledigt

Mit einem Anteil von mehr als 24 Prozent machten Mietzinserhöhungen schweizweit den grössten Part der erledigten Verfahren aus, so wie bereits auch in den Vorsemestern. In der zweiten Jahreshälfte 2024 standen gemäss BWO jedoch in vielen Kantonen andere Gründe im Vordergrund: zum Beispiel die Forderung auf Zahlung, die ordentliche Vertragskündigung und die Erstreckung des Mietverhältnisses. In acht Kantonen (Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Neuenburg, Waadt, Wallis und Zürich) blieben Mietzinserhöhungen weiterhin die am häufigsten erledigten Fälle.

Die Einigungsquote bei Mietzinserhöhungen lag schweizweit bei 83,5 Prozent, was laut dem BWO den Quoten der Vorsemester entsprach. Ordentliche Vertragskündigungen sowie die Forderungen auf Zahlung waren die zweit- und dritthäufigsten Gründe für die erledigten Schlichtungsverfahren. (sda/mai)

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