Illegale Seegrunddeponie: Schwyzer Ständerat zu bedingter Geldstrafe verurteilt
Nach dem Prozess vor dem Schwyzer Bezirksgericht bleibt unklar, ob 2014 der damalige Baudirektor und heutige Ständerat Othmar Reichmuth (CVP) oder der kantonale Schiffsinspektor den Auftrag für eine illegale Seegrunddeponie erteilt hat. Dennnoch wurden beide zu einer bedingten Geldstrafe und Busse verurteilt.
Quelle: Manuela Talenta
Blick auf den Vierwaldstättersee.
Wie das Gericht am Freitag erklärte, verstiessen die beiden Beschuldigten fahrlässig gegen das Fischereigesetz, weil sie keine Bewilligung für die Fahrschneisenöffnung beim Föhnhafen Brunnen SZ eingeholt haben. Beide wurden deswegen mit einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 270 respektive 280 Franken und zu einer Busse von rund 1000 Franken verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Staatsanwalt hatte eine Verurteilung wegen Verstössen gegen das Gewässerschutz- und das Umweltschutzgesetz verlangt. Nach Erkenntnis des Bezirksgerichts begingen die Beschuldigten hier aber nur Übertretungen. Diese seien aber verjährt. (sda)