Hünenberg geht im Ringen um Handyantennen vor Verwaltungsgericht
Der Gemeinderat von Hünenberg ZG will das durch eine Planungszone geschaffene temporäre Verbot neuer Mobilfunkantennen verteidigen. Er zieht einen Entscheid des Regierungsrats, der eine Beschwerde von Mobilfunkanbietern gegen die Planungszone gutgeheissen hat, an das Verwaltungsgericht weiter.
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Blick auf die Gemeinde Hünenberg im Kanton Zug. (Symbolbild)
Der Gemeinderat hatte im Juni 2021 eine für das Gemeindegebiet und bis auf Ende 2024 geltende Planungszone erlassen. Er begründete dies damit, dass im Rahmen der Ortsplanungsrevision ein Kaskadenmodell eingeführt werden solle.
Nach dem Kaskadenmodell kann die Gemeinde festlegen, wo in erster Linie neue Antennen platziert werden dürfen und wo nicht. Von der Planungszone ausgenommen sind nur die reinen Arbeitszonen.
Innerhalb von Planungszonen darf nichts unternommen werden, was die Nutzungsplanung erschweren könnte. Das heisst, dass dort grundsätzlich ein Bauverbot für neue Mobilfunkanlagen gilt.
Beschwerde gegen Planungszone
Sunrise, Salt und Swisscom erhoben gegen die Planungszone Beschwerde. Der Zuger Regierungsrat habe diese Ende Juni mit der Begründung gutgeheissen, die Planungszone sei unverhältnismässig, teilte der Gemeinderat am Mittwoch mit.
Der Gemeinderat will an der Planungszone aber festhalten. Er ziehe den Entscheid des Regierungsrats an das Verwaltungsgericht weiter, teilte er mit. (sda/pb)