Höhere Einnahmen verkürzen GREIV-Warteliste
Die Warteliste für die Einmalvergütung grosser Photovoltaikanlagen (GREIV) kann 2019 weiter abgebaut werden. Grund dafür sind zusätzliche finanzielle Fördermittel im Umfang von 30 Millionen Franken, die dank gestiegener Strommarktpreise im Jahr 2018 zur Verfügung stehen.
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Solarpanels, Symbolbild.
Schweizer Stromkonsumenten bezahlen seit 1. Januar 2019 für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, Stromeffizienzmassnahmen und Gewässersanierungen einen Netzzuschlag von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde. Daraus ergibt sich der Netzzuschlagsfonds, aus dem verschiedene Fördermassnahmen finanziert werden.
Die Einnahmen des Fonds waren nun im vergangenen Jahr dank höherer Marktpreise höher als veranschlagt. Wie das Bundesamt für Energie (BFE) am Dienstag mitteilte, werden diese Mehreinnahmen in Höhe von 30 Millionen Franken für den zusätzlichen Abbau der GREIV-Warteliste eingesetzt. 2019 stehen dadurch insgesamt 180 Millionen Franken für die Einmalvergütung grosser Photovoltaikanlagen zur Verfügung.
Alle Anlagenbetreiber die ihr Gesuch bis zum 31. Januar 2014 eingereicht hatten, erhalten damit im Verlauf des Jahres 2019 eine GREIV-Zusicherung. Die Warteliste kann damit zusätzlich um rund 400 Photovoltaikanlagen abgebaut werden. Dazu gehören 100 bereits realisierte Anlagen mit einer Leistung von etwa 27 Megawatt, sowie 300 noch nicht realisierte mit einer Leistung von etwa 70 Megawatt. Insgesamt erhalten damit für 2019 über 2‘000 grosse Photovoltaikanlagen eine GREIV-Zusicherung, schliesst das BFE in der Mitteilung. (mgt/pb)