Richtlinien für Hochhäuser: Stadt Zürich definiert Hochhausgebiete neu
In der Stadt Zürich soll der Bau von mehr Hochhäusern ermöglicht werden. Dafür sollen in den Hochhausrichtlinien unter anderem künftig Gebiete definiert werden, in denen der Bau von bis zu 60 Meter hohen Häusern möglich sein wird.
Quelle: Ben Kron
Blick auf die Stadt Zürich. (Symbolbild)
Das Amt für Städtebau der Stadt Zürich überarbeitet zurzeit die aus dem Jahr 2001 stammenden Hochhausrichtlinien. Unter anderem sollen diese mit den Planungsinstrumenten des im November 2021 von der Stimmbevölkerung angenommenen kommunalen Richtplans Siedlung, Landschaft, öffentliche Anlagen und Bauten abgestimmt werden.
Neu 60-Meter-Gebiet definiert
In den neuen Richtlinien werden drei Hochhausgebiete mit den Abstufungen bis 40 Meter, bis 60 Meter und bis 80 Meter definiert, wie das Amt am Dienstag mitteilte. Neu ist dabei das 60-Meter-Gebiet, das bestehende 40-Meter-Gebiet wird erweitert. Hochhäuser über 80 Meter sollen wie bis anhin nur mittels Gestaltungsplan möglich sein. Als Hochhausgebiet ausgeschlossen wird ausserdem neu die Quartiererhaltungszone.
Je nach Höhe der geplanten Bauten müssen unterschiedliche
Leistungsanforderungen erfüllt werden. Dazu gehören unter anderem ein
öffentliches oder nutzungsoffenes Erdgeschoss, gemeinschaftliche Räume,
Aussenräume mit hoher Aufenthaltsqualität oder auch die Berücksichtigung des
Lokalklimas, wie aus der Mitteilung hervorgeht.
Anpassung bei Planung und Bewilligung
Grundsätzlich gelte: Je höher ein Hochhaus gebaut werde,
desto mehr müsse es leisten. Die Verbindlichkeit zur Umsetzung dieser
Anforderungen soll gemäss Mitteilung zusätzlich erhöht werden, indem die
Leistungen teilweise in der Bauordnung verankert werden.
Ebenfalls angepasst werden soll das Vorgehen beim Planungs-
und Bewilligungsprozess. Bei der Planung von Hochhäusern mit einer Höhe ab 60
Metern müsse so etwa beispielsweise das Quartier mit öffentlichen
Veranstaltungen informiert werden. Zudem seien Quartiervertreter im
Konkurrenzverfahren einzubinden, hält das Amt fest.
Die neuen Hochhausrichtlinien sowie die entsprechende
Anpassung der Bau- und Zonenordnung (BZO) sollen im Herbst
dieses Jahres vorliegen. (pb/mgt/sda)