20:03 BAUBRANCHE

Hochhäuser in der Stadt Zürich: Angepasste Richtlinien und BZO sollen Qualität fördern

Teaserbild-Quelle: Roger Schüeber, Attribution 2.0 Generic (CC BY 2.0)

Mehr Oasen für die Bevölkerung über den Dächern der Stadt? Laut den aktualisierten Hochhausrichtlinien Zürichs müssen Hochhäuser von über 60 Metern künftig ein öffentlich zugängliches Dach und oder in einer der obersten Etagen eine „eine publikumsorientierte Nutzung“ bieten. Dies ist allerdings nur eine der Vorgaben.

Prime Tower in Zürich

Quelle: Roger Schüeber, Attribution 2.0 Generic (CC BY 2.0)

Mit 126 Metern der höchste Turm der Stadt: der Prime Tower.

Die Hochhausrichtlinien der Stadt Zürich bestehen seit 2001. Wie das Hochbaudepartement mitteilt, sind sie auf der Basis auf einer Testplanung in einem breit abgestützten Prozess überarbeitet worden. Zudem wurden an der Bau- und Zonenordnung (BZO) entsprechende Anpassungen vorgenommen.

 Nun hat sie der Stadtrat für die öffentliche Auflage verabschiedet, sie werden vom 15. Dezember bis 26. Februar öffentlich aufgelegt und können auch auf der Website der Stadt abgerufen werden. Wegen der Feiertag wurde die rechtlich festgelegte Frist von Tagen um Tage verlängert.

Qualität der Hochhäuser „noch verbindlicher einfordern“ 

 „Hochhäuser gehören bereits seit vielen Jahren zu unserer Stadt – vom Haus zur Palme bis zum Prime Tower“, hielt Andreas Odermatt, Chef des Hochbaudepartements, an der Medienkonferenz fest. „ Mit den neuen Richtlinien gewährleisten wir, dass die Zürcher Hochhäuser auch in Zukunft durch hohe Qualität bestechen.“ 

Wie die Direktorin des Amts für Städtebau, Katrin Gügler, erklärte, bieten die neuen Vorgaben vor allem in drei Punkten Verbesserungen: „Erstens werden die Gebiete geschärft, die für Hochhäuser geeignet sind. Zweitens schaffen wir die Voraussetzung, um Qualität noch verbindlicher einfordern zu können, und drittens gibt es mehr Mitsprachemöglichkeiten im gesamten Planungsprozess.“ – Bei Hochhausprojekten von über 60 Meter ist beim Planungsprozess ein enger Einbezug der Quartierbevölkerung vorgesehen.

Flächenmässig wächst das Hochhausgebiet nicht

Was ihre Flächenbilanz betrifft verändern sich die Hochhausgebiete mit den überarbeiteten Richtlinien und der angepassten BZO nicht.  Laut der Stadt differenzieren sie aber „feiner“. So wird das bereits bestehende 40-Meter-Gebiet in den Blockrandquartieren der Kreise 3, 4 und 5 flächenmässig reduziert. Dafür werden vor allem im Norden der Stadt Quartiere teilweise neu miteinbezogen. Des Weiteren wird der Bereich, in dem bis zu 80 Meter hoch gebaut darf, zugunsten eines neuen 60-Meter-Gebiets verkleinert.

Hochhäuser von über 80 Metern sind wie laut der bisherigen Regelung nördlich des Gleisfelds in Zürich-West und Altstetten grundsätzlich erlaubt. Die Bedingung dafür– ebenfalls wie bisher – ist ein Gestaltungsplan.

Minimale Anzahl Parkplätze und ÖV-Anbindung

 Zu den erhöhten qualitativen Anforderungen an Hochhäuser gehört unter anderem die Schaffung von öffentlich genutzten Erdgeschossen, deren lichte Höhe mindestens 4.5 Meter betragen muss. Zudem soll der Aussenraum barrierefrei sein und mit einer vielfältigen Begrünung die Biodiversität fördern.

Ressourceneffizienz ist ein grosses Thema: Hochhäuser sollen ihren Strom aus erneuerbaren Energiequellen beziehen und einen Teil ihrer benötigten Energie selber produzieren.  Der zu erreichende Mindestwert beträgt 10 Watt pro Quadratmeter Energiebezugsfläche. - Überdies müssen hohe Bauten an gut vom öffentlichen Verkehr erschlossen Standorten errichtet werden. Und die Anzahl ihrer Parkplätze darf das vorgeschriebene Minimum an Pflichtparkplätzen nicht überschreiten. Bei einer Höhe von über 40 Metern muss die Anzahl gar 30 Prozent darunter  liegen.

Dach und Freiflächen für die Bevölkerung

Von Hochhäusern von über 40 Metern wird weiter verlangt, dass ihre strassen- und platzseitigen Freiflächen der Öffentlichkeit zugänglich sind. Zudem sollen sie, ebenfalls strassen- und oder platzseitig, im Parterre Raum für gewerbliche und oder publikumsorientierte Nutzungen bieten. In Hochhäusern von über 60 Metern muss das Erdgeschoss hingegen immer publikumsorientiert genutzt werden. 

Und nicht nur das: So schreiben die revidierten Hochhausrichtlinien auch vor, dass entweder das Dach öffentlich zugänglich ist oder dass die obersten Stockwerken publikumsorientiert genutzt werden. (mai)

Swissmill-Silo i

Quelle: Paebi, eigenes Werk, CC BY-SA 4.0

Das Swissmill-Getreidesilo ist aktuell der zweithöchste Turm von Zürich. Dies, nachdem er ab 2013 auf 118 Meter aufgestockt worden ist. Das Projekt stammt vom Büro Haas Partner. Ursprünglich war der Turm gerade Mal 40 Meter hoch. Heute gilt er als höchster Getreidespeicher der Welt.

Die zehn höchsten Türme von Zürich

  1. Prime Tower / Höhe: 126 Meter / Architekten: Gigon Guyer / Baujahr: 2011
  2. Swissmill Getreidesilo / 117 Meter / Harder Haas Partner / 2016
  3. Hardau 1 / 95 Meter / Max P. Kollbrunner / 1976
  4. Schornstein der Kehrrichtverbrennungsanlage Josefstrasse / 89 Meter / 1974
  5. Sunrise Tower / 89 Meter / Wäschle Wüest, Max Dudler / 2004
  6. Schornstein der Kehrrichtheizkraftwerk Hagenholz / 87 Meter / 2008
  7. Hardau 2 / 85 Meter / Max P. Kollbrunner / 1976
  8. Turm der Predigerkirche / 83 Meter / Gustav Gull / 1900
  9. Migros-Hochaus / 83 Meter / S + M Architekten /  1981
  10. Andreasturm / 83 Meter / Gigon Guyer / 2018

(Quelle: Wikipedia)

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