„Gesunder Menschenverstand“ per Dekret
Ein Vorstoss verlangt vom Berner Regierungsrat „gesunden Menschenverstand“ walten zu lassen, wenn es um die Anwendung der Richtlinien für das Bauen ausserhalb der Bauzone geht. Zudem wird eine Überprüfung der kantonalen Vorgaben verlangt.
So möchte Motionär Christoph Berger (SVP/Aeschi) etwa, dass bestehende Bauten für zeitgemässes Wohnen umgebaut werden können. Sein Vorstoss verlangt überdies, dass der Regierungsrat abklärt, ob die Richtlinien des kantonalen Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) ausserhalb der Bauzonen nicht restriktiver sind als die Bundesgesetzgebung. Als Beispiel für seine Forderungen erwähnte Berger eine Familie, die eine Alp gepachtet hatte. Diese Familie habe den rudimentären Wohnbereich der Alphütte erweitern wollen, doch das AGR habe dies in einer Voranfrage abgelehnt. Zwar wollte der Regierungsrat wollte den Vorstoss auch annehmen, aber anschliessend auch abschreiben. Die Praxis zeige, dass das AGR die Entscheidungsspielräume ausnütze. Das Amt müsse überdies stets verhältnismässig handeln und sei der Gleichbehandlung verpflichtet.
Im Übrigen betreffe das Anliegen die nationale Gesetzgebung, sagte Regierungsrat Christoph Neuhaus. Verschiedene Fraktionssprecher hielten zudem fest, dass man gesunden Menschenverstand nicht per Dekret verordnen könne. Die Motion wurde schliesslich klar mit einer deutlichen Ja-Mehrheit überwiesen. Die Abschreibung des Vorstosses wurde indes nur knapp abgelehnt. (mai/sda)