10:20 BAUBRANCHE

Gericht stoppt Umnutzung von Pannenstreifen

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Das Bundesverwaltungsgericht hat eine VCS-Beschwerde gegen die Umnutzung des Pannenstreifens auf der A2/A3 bei Pratteln BL gutgeheissen: Es schliesst eine wesentliche Kapazitätssteigerung nicht aus. Das Gericht fordert vom Bund eine Umweltverträglichkeitsprüfung.

Stau auf Autobahn (Symbolbild)

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Stau auf Autobahn (Symbolbild)

Auf der A2/A3 zwischen Basel und Rheinfelden sind lange Staus fast schon Alltag. Mit einer einfachen Massnahme will das Bundesamt für Strassen (Astra) hier den Verkehr verflüssigen: Die Pannenstreifen zwischen Liestal BL und Augst BL in Fahrtrichtung Zürich sowie zwischen Augst und Rheinfelden West AG in beiden Fahrtrichtungen sollen als zusätzliche Fahrspuren genutzt werden. Die vorgesehenen Strecken messen 700 Meter beziehungsweise zwei Mal 1300 Meter. Kosten: 4,9 Millionen Franken.

Wesentliche Kapazitätssteigerung?

Doch daraus wird zumindest vorerst nichts: Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS) gutgeheissen. Die St. Galler Richter schliessen nicht aus, dass mit der Umnutzung der Pannenstreifen auf diesen Autobahnabschnitten eine wesentliche Kapazitätssteigerung erfolgt. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) muss nun auf Geheiss des Bundesverwaltungsgerichts für das Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen lassen.

Das Uvek hatte das Vorhaben genehmigt und war auf eine VCS-Beschwerde nicht eingetreten. Das Departement ging von keiner wesentlichen Betriebsänderungen aus, weshalb keine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht wurde. Aus diesem Grund verneinte das Uvek auch die Beschwerdelegitimation des VCS.

Nicht ausreichend begründet

Das Bundesverwaltungsgericht hält dagegen die geschätzte Kapazitätssteigerung von zwei bis drei Prozent für nicht ausreichend begründet. Auch sei nur rudimentär abgeklärt worden, ob es durch das Projekt zu allfälligen Verkehrsumlagerungen komme. Entsprechende Veränderungen bei der Umweltbelastung seien deshalb nicht ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Fall kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (stg/sda)

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