Gericht entscheidet: «Familie Eichwäldli» muss Liegenschaft räumen
Das Luzerner Bezirksgericht hat das Ausweisungsgesuch der Stadt Luzern gutgeheissen und damit entschieden: Die «Familie Eichwäldli», welche die umstrittene Soldatenstube bei der Luzerner Allmend bewohnt, muss die Liegenschaft räumen und verlassen. Und zwar innert 10 Tagen, sobald der Entscheid des Gerichts rechtskräftig wird.
Der nun vorliegende Entscheid des Bezirksgerichts könne innert 10 Tagen mit Berufung beim Kantonsgericht angefochten werden, teilte das Bezirksgericht am Montag mit. Die Stadt Luzern als Grundeigentümerin hatte sich Anfang März ans Bezirksgericht gewandt und verlangte die Ausweisung der Bewohner der Liegenschaft Eichwäldli. Dieses Gesuch hiess nun das Gericht gut.
Das Gericht kommt zum Schluss, dass die Parteien mit dem Vertrag vom Februar 2019 «klar und eindeutig» eine Gebrauchsleihe vereinbarten. Für die abweichende Interpretation der «Familie Eichwäldli», wonach es sich um einen Mietvertrag handeln solle, finde sich in den Akten keinerlei Stütze, hält das Bezirksgericht fest.
Das Gebrauchsleihverhältnis endete laut Urteil am 30. September 2020. Und am Ende der Gebrauchsleihe hätten die Bewohner die Immobilie zu räumen und zu verlassen und der Stadt sämtliche Schlüssel des Objekts zurückzugeben.
Für den Fall, dass die Bewohner der gerichtlichen Anordnung innert der gesetzten Frist nicht Folge leisteten, könne die Stadt die polizeiliche Vollstreckung des Entscheids verlangen. Die Bewohner können zudem wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung mit Busse bestraft werden, heisst es im Urteil.
Seit 2018 in der Soldatenstube
Die Bewohner des baufälligen Gebäudes, die sich «Familie Eichwäldli» nennen, wohnen seit 2018 in der 1935 erbauten Soldatenstube am Murmattweg bei der Luzerner Allmend.
Als der Gebrauchsleihvertrag im September 2020 auslief, verlängerte der Stadtrat die Frist für den Auszug bis Mitte Februar. Die Stadt will das Haus abreissen, weil es in baulich schlechtem Zustand sei. Die «Familie Eichwäldli» weigerte sich seither, das Grundstück zu verlassen. Die Stadt reichte im Februar Strafanzeige gegen Unbekannt ein.
Mit dem Gang vor die Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht waren die Bewohner bereits gescheitert. Diese erklärte sich für nicht zuständig, weil kein Mietvertrag abgeschlossen worden sei. Das Kantonsgericht stützte diesen Entscheid. (sda)