Genügt Abfallverordung für Holzaschen nicht?
Per November tritt die revidierte Abfallverordung für Holzaschen in Kraft. Das Problem der Holzaschen sei zwar gelöst, schreibt der Verband Holzenergie Schweiz. Aber er sieht dennoch weiteren Handlungsbedarf.
Der Bundesrat hat letzte Wochedie Änderung der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen betreffend der Holzaschen (Abfallverordnung VVEA) beschlossen. Sie tritt per 1. November in Kraft. Gemäss der revidierten VVEA können Rost- und Filteraschen aus der Verbrennung von Waldholz, Landschaftsholz und Restholz sowie Rostaschen aus der Verbrennung von Altholz auf Deponien des Typs D und E abgelagert werden, sie müssen dazu wederbehandelt noch analysiert werden. Filteraschen aus der Verbrennung von Altholz können bis im November 2023 ebenfalls auf diesen beiden Deponietypen abgelagert werden, anschliessend sind siezu behandeln.
"Rohstoffe von morgen"
Diese Änderung der Verordnung entspreche den Forderungen, dieder Branchenverband Holzenergie Schweiz bereits2016 erhoben habe, schreibt der Verband Holzenergie Schweiz dazu in einem Communiqué. Das Problem der Holzaschen sei gelöst, aber die Branche wolle mehr. Die Abfälle seien "die Rohstoffe von morgen", heisst es dazu weiter. Deshalb sei das Ziel von Holzenergie Schweiz, die Holzaschen nicht bloss auf einer Deponie zu entsorgen, sondern auch zu verwerten.
Holzenergie Schweiz hat dazu gemeinsam mit dem Verband für Umwelttechnik das Projekt „HARVE Holzaschen in der Schweiz – Aufkommen, Verwertung und Entsorgung“ lanciert. Es wird vom Bundesamt für Umwelt unterstützt und soll Grundlagen sowie Anforderungen für zukünftige Verwertungs- und Entsorgungslösungen für Holzaschen erarbeiten. (mai/mgt)