17:11 BAUBRANCHE

Gemeinden zahlen für kantonale Strassenbauten

Wenn den Luzerner Gemeinden kantonale Strassenbauten besondere Vorteile bringen, sollen sie diese mitfinanzieren. Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat eine entsprechende Ergänzung des Strassengesetzes beantragt.

Anlass der neuen Bestimmung ist der Ausbau des Seetalplatzes im Gebiet Luzern- Reussbühl und Emmenbrücke. Hier sind sich der Kanton sowie die Gemeinden Luzern und Emmen uneins, ob die Kommunen sich finanziell an dem Projekt "Epsilon optimiert" beteiligen müssen. Auf dem Seetalplatz, mit 50'000 Fahrzeugen täglich der wichtigste und ein staugefährdeter Verkehrsknoten des Kantons, sollen die Verkehrsströme neu geordnet werden. Die Kosten für ein erstes Projekt ("Epsilon") wurden auf 90 Millionen Franken geschätzt. m"Epsilon" wurde weiterentwickelt und mit einer Umfahrung von Reussbühl und einer zusätzlichen Brücke über die Kleine Emme ergänzt. "Epsilon optimiert" dürfte 115 Millionen kosten. Der Kanton will die zusätzlichen 25 Millionen aber nur zur Hälfte übernehmen.

Der Regierungsrat begründet dies damit, dass das neue Projekt über den normalen Standard hinausgehe. Die Umfahrung von Reussbühl und die neue Brücke ermöglichten Luzern und Emmen, ihr neues urbanes Zentrum "Luzern Nord" zu verwirklichen. Die Regierung spricht von einem "erheblichen Zusatznutzen", und davon, dass mit "Epsilon optimiert" Aufgaben der Gemeinde übernommen und gelöst würden.

Ungenügendes erstes Projekt

Anders sehen es die beiden Gemeinden: Für sie war das erste und günstigere Projekt ungenügend. Von einem Kantonsstrassenprojekt könne man aber erwarten, dass es städtebaulich gut sei. Sie lehnen deshalb eine finanzielle Mitbeteiligung an den Zusatzkosten ab. Um die Gemeinden zur Kassen bitten zu können, will der Kanton nun das Strassengesetz ändern. Zwar gibt es schon heute Fälle, in denen die Gemeinden bei kantonalen Strassenprojekten zahlen müssen, auf den konkreten Fall des Seetalplatzes trifft dies aber nicht zu.

Entsprechend der geltenden Regelung müssen die Gemeinden nur dann Kosten übernehmen, wenn sie besondere Ausbauwünsche haben. Neu sollen sie aber auch dann mitzahlen, wenn sie zwar keine Forderung stellen, aber ausserordentlich von einem Strassenvorhaben profitieren. Beschlossen werden müsste eine solche Kostenbeteiligung vom Kantonsrat. Die betroffenen Gemeinden könnten den Beschluss vor Bundesgericht anfechten. Neben der Gesetzesänderung beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Zusatzkredit von drei Millionen Franken. Das Parlament hatte vor einem Jahr einen Planungskredit für "Epsylon" über 5,4 Millionen Franken genehmigt. Dieser reiche für "Epsylon optimiert" nicht, schreibt die Regierung. (sda)

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