Gelmerbahn und Reichenbachfall-Bahn müssen nicht behindertenkonform sein
Die Gelmerbahn und die Reichenbachfall-Bahn im Berner Oberland müssen nicht behindertengerecht nachgerüstet werden. Das hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) entschieden, wie aus einer am Freitag im Bundesblatt publizierten Verfügung hervorgeht.
Quelle: KWO / David Birri
Muss nicht behindertenkonform nachgerüstet werden: Die Gelmerbahn.
Die beiden historischen Standseilbahnen werden seit rund einem Jahrhundert betrieben. Ihnen komme keine Erschliessungsfunktion zu, heisst es in der Verfügung. Beide Bahnen würden primär touristisch betrieben. Einen offiziellen Fahrplan gebe es nicht, die Bahnen verkehrten grundsätzlich nach Bedarf.
Die Kraftwerke Oberhasli AG als Betreiberin hatte beantragt, dass sie von der Pflicht zur behindertengerechten Ausgestaltung der beiden Bahnen befreit wird. Das Angebot bei den Bergstationen sei primär auf Wandergäste ausgelegt. Entsprechend einfach seien die beiden Bergstationen gehalten.
BAV: Aufwand nicht verhältnismässig
Aus Sicht des BAV wäre der Aufwand für eine Nachrüstung nicht verhältnismässig. Dass künftig deutlich mehr Menschen mit einer Beeinträchtigung die Bahn nutzen wollten, sei nicht zu erwarten. Hinzu komme, dass die Bahnen ohne Bundesgelder betrieben würden. Die Betreiberin müsste die Kosten einer Nachrüstung also selber tragen.
Ausserdem seien beide Bahnen im Schweizer Seilbahninventar aufgenommen, weil ihnen nationale Bedeutung zukomme. Einer Anpassung der Bahnen für die barrierefreie Beförderung von Menschen stünden gewichtige Aspekte des Heimat- und Denkmalschutzes entgegen.
«Kein Präjudiz»
Die Behinderten-Organisation Inclusion Handicap hält den Entscheid für nachvollziehbar, wie sie laut BAV in einer Stellungnahme schrieb. Er dürfe aber kein Präjudiz in Bezug auf andere Projekte darstellen. Diese müssten wiederum im Einzelfall geprüft werden. (sda/pb)