Geändertes Waldgesetz tritt ab Juli in Kraft
Weil der Wald in der Schweiz weiter zunimmt, hat das Parlament vergangenes letztes die Bedingungen für Waldrodungen gelockert. Damit muss abgeholzter Wald muss nicht zwingend wieder aufgeforstet werden. Die Gesetzesänderungen und die Ausführungsverordnung treten am 1. Juli in Kraft.
Das hat der Bundesrat heute Freitag beschlossen. Damit wird es möglich, in bestimmten Fällen vom bisher geltenden Grundsatz abzuweichen, dass gerodeter Wald wieder aufgeforstet werden muss. Neu können stattdessen andere Massnahmen zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes getroffen werden. Zudem erhalten die Kantone die Möglichkeit, auch ausserhalb der Bauzonen eine statische Waldgrenze festzulegen. Damit können eingewachsene Flächen, die nicht als Wald gelten, ohne Bewilligung gerodet werden. Ausserdem hat der Bundesrat die Verordnung mit Bestimmungen zur Errichtung von forstlichen Bauten und Anlagen im Wald ergänzt. Zu diesen gehören nun auch gedeckte Energieholzlager. (mai/sda)