12:50 BAUBRANCHE

GAV ab 2022: Schreiner einigen sich mit Gewerkschaften

Teaserbild-Quelle: CentrArredo / pixabay.com / public-domain-ähnlich

Nach laut dem Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten (VSSM) kurzen, intensiven Verhandlungen konnten sich der VSSM und die Gewerkschaften einigen: Der seit Januar herrschende vertragslose Zustand in der Schreinerbranche konnte beendet werden. Ab 2022 gibt es wieder einen GAV.

Vor rund  einem Jahr konnten die Verhandlungsdelegationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer keinen gemeinsamen Nenner finden. Ausschlag für den vertragslosen Zustand hatte vor allem das von den Gewerkschaften geforderte Vorruhestandsmodell für die gesamte Schreinerbranche gegeben.

Wie der VSSM in seiner Medienmitteilung schreibt, konnten mit der Aufforderung durch die VSSM-Delegierten und der Bereitschaft der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter die Verhandlungen wieder aufgenommen und in den letzten drei Monaten die Regelwerke vorbereitet werden. Bei den Regelwerken geht es um den GAV Weiterbildung und Gesundheitsschutz.

Damit dieser per 1. Januar 2022 mittels einer Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) vom Bundesrat eingeführt werden kann, braucht es auch einen arbeitsrechtlichen GAV respektive einen Übergangs-GAV 2022 – 2025. Über selbigen haben nun die zuständigen Gremien des VSSM sowie der Unia und Syna abgestimmt und ihm grünes Licht erteilt – er kann nun in per 1. Januar 2022 in Kraft treten – und ebenso der Wiedereinführung des unveränderten GAV Weiterbildung und Gesundheitsschutz. – Mit der AVE durch den Bundesrat rechnet der VSSM im Frühling. Ab dann können auch die Vollzugs- und Kontrolltätigkeiten wieder aufgenommen werden.

Ein Prozent mehr Lohn für gelernte Berufsleute

Der GAV gilt für die Jahre 2022 bis 2025 und ist ein Übergangswerk, das den Weg zu einem neu ausgehandelten GAV ab 2026 ebnen soll: Der Übergangs-GAV 2022 bis 2025 umfasst im Gegensatz zum alten GAV einige neue Punkte. So können Betriebe beispielsweise im Einverständnis mit den Angestellten den Zeitraum der Nachtarbeit neu auf 22 bis 5 Uhr festlegen. 

Zudem profitieren Arbeitnehmer von angepassten Lohnzahlungen bei Militärdienst und Vaterschaftsurlaub. Des Weiteren können auch bis zu 120 Mehrstunden auf das Arbeitszeitkonto der Angestellten übertragen werden. Und die Mindestlöhne für gelernte Berufsleute EFZ werden um 1% angehoben. Daneben werden die Konventionalstrafen bei Verletzungen des GAV erhöht.

Zusatzbeiträge werden hinfällig

„Der ausgehandelte Übergangs-GAV schafft wieder Rechtssicherheit, Berechenbarkeit und Stabilität“, kommentiert Josef Popp, Mitglied der VSSM-Verhandlungsdelegation, den GAV. Für ausländische Firmen kämen somit wieder die Mindestlöhne und die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des GAV zum Tragen.

Zudem werden mit der Wiedereinführung des GAV Weiterbildung und Gesundheitsschutz und der Genehmigung des Übergangs-GAV 2022 – 2025 die von den Delegierten im vergangenen Juni als Folge des vertragslosen Zustandes beschlossenen Zusatzbeiträge „Sonderbeitrag VSSM“ und „MAEK Plus“ ab 2022 hinfällig. (mai/mgt)

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