15:43 BAUBRANCHE

Freisetzungsverordnung: Kirschlorbeer darf ab September nicht mehr verkauft werden

Teaserbild-Quelle: Von Karduelis, Rize-Çayeli, Gemeinfrei

Für gewisse gebietsfremde Pflanzen gilt ab 1. September ein Verbot: Gärtnereien dürfen dann etwa den in vielen Gärten beliebten Kirschlorbeer nicht mehr verkaufen. Mit dem Verbot setzt der Bundesrat einen Wunsch des Parlaments um.

Kirschlorbeer

Quelle: Von Karduelis, Rize-Çayeli, Gemeinfrei

Kirschlorbeer.

Dazu passte der Bundesrat am Freitag die Freisetzungsverordnung an. Mit dem Verbot, gewisse gebietsfremde Pflanzen nicht mehr an Dritte abzugeben, will er eine Forderung des Parlaments umsetzen. Die Verbote sollen verhindern, dass sich invasive und gebietsfremde Pflanzen ausbreiten und Schäden anrichten. Damit dürfen gewisse Pflanzen wie der Kirschlorbeer, der Schmetterlingsstrauch und Blauglockenbaum vom kommenden 1. September an weder verkauft, verschenkt noch importiert werden. Pflanzen, die bereits in Gärten vorhanden sind, betrifft das Verbot allerdings nicht.

Neu sind Importkontrollen durch Zoll möglich

Überdies erweiterte der Bundesrat auch das sogenannte Umgangsverbot: Damit darf eine Reihe von invasiven gebietsfremden Pflanzen grundsätzlich nicht mehr verwendet werden, also weder auf den Markt gebracht, gepflanzt oder vermehrt werden. Dieses Verbot betrifft unter anderen den Götterbaum, Ambrosien und den Riesen-Bärenklau.

Neu sind zudem Importkontrollen durch den Zoll möglich. Abgesehen vom Zoll sind für den Vollzug der Verbote die Kantone zuständig. Der Bundesrat will mit dem Entscheid den Gärtnereien und Verkaufsstellen sechs Monate Zeit geben, um ihr Sortiment anzupassen.

1300 gebietsfremde TIer-, Pflanzen- und Pilzarten

Von den heute in der Schweiz rund 1300 etablierten gebietsfremden Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sind etwa 200 invasiv, wie der Bundesrat im Bericht zur Verordnungsanpassung schreibt. Knapp neunzig invasive Arten sind Pflanzen. Es sei davon auszugehen, dass die Zahl der invasiven gebietsfremden Pflanzen weiter steigen werde. (sda/mai)

Weitere Informationen: Freisetzunsverordnung als PDF

Schmetterlingsstrauch

Quelle: Goran H, Pixabay-Lizenz

Blütendolde eines Schmetterlingsstrauchs.

Riesen-Bärenklau

Quelle: MurielBendel, eigenes Werk, CC BY-SA 4.0

Riesen-Bärenklau.

Blauglockenbaum

Quelle: 4028mdk09 - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0

Blauglockenbaum mit Blüten und Kapselfrüchten.

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