Finanzkontrolle hegt Zweifel an Subventionen für Hochschul-Bauten
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hegt Zweifel an Bundessubventionen für Bauten bei Universitäten und Fachhochschulen. Aufgrund von drei Fallstudien folgert sie, die Kantone würden die Projekte auch ohne Bundeshilfe realisieren. Das entspreche nicht dem gesetzlichen Grundgedanken dieser Subventionen als Förderinstrumente.
Die EFK befürchtet Mitnahmeeffekte seitens der Kantone, wie sie in einem am Montag veröffentlichten Bericht mitteilte. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) muss deshalb die Subventionspraxis überprüfen.
Möglichst günstige Gebäude
Das SBFI zahlte in den letzten fünf Jahren durchschnittlich 83 Millionen Franken im Jahr an Bauprojekte von Universitäten und Fachhochschulen. Grundlage bildet das Hochschulförderungsgesetz.
Gemäss dessen Ausrichtung sollten nur strategisch bedeutsame Projekte subventioniert werden, die sich ohne Bundesgeld nicht realisieren lassen würden. Von 2017 bis 2020 bewilligte das SBFI 23 Gesuche. Dabei ging es in einem mehrstufigen Verfahren korrekt vor, wie ihm die EFK attestiert.
Bereits bei der Planung nehme das Bundesamt gezielt Einfluss auf die Qualität der Hochschulinfrastruktur. Es sorge dafür, dass der Bundesbeitrag einen hohen Nutzen erbringt und der Bund einen landesweit gleichen baulichen Standard mitfinanziert. Die hohe Eigenleistung, welche die Kantone erbringen müssen, führt gemäss der EFK zudem dazu, dass diese möglichst günstige Gebäude bauen.
Hohe Qualität ohne Subventionen
Die Kontrollinstanz fand indessen Anzeichen, dass die im Hochschulförderungsgesetz verlangte Förderwirkung der Subventionen gering ist. Die Kantone hätten ihre Projekte auch ohne finanzielle Hilfe des Bundes realisiert, kommt die EFK aufgrund ihrer drei Fallstudien zum Schluss. Das entspreche nicht dem Grundgedanken des Gesetzgebers.
Das SBFI muss deshalb auf Geheiss der Finanzkontrolle überprüfen, wie eine hohe Qualität der Hochschulbauten auch ohne Subventionen erreicht werden kann. Gegebenenfalls müsste das Konzept der Subvention angepasst werden, um Mitnahmeeffekte zu verhindern.