Fehlender Gewässerschutz auf Baustellen in St. Gallen
Im Kanton St. Gallen gibt es mehr Fälle von Baufirmen, die Gewässerschutz-Massnahmen nicht umsetzen. Neben Bussen müssen sie damit rechnen, dass die Einsparungen, die sie auf Kosten der Umwelt erzielten, als «Gewinne» eingezogen werden.
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Frosch und Schmetterling im Teich, Symbolbild.
Die Statistik des Amtes für Umwelt zeigt, dass Baustellen 2019 «rund einen Drittel aller umweltrelevanten Schadenmeldungen verursacht haben», wie es in einer Mitteilung des Kantons vom Donnerstag heisst.
Baufirmen müssen mit Absetz- oder Neutralisationsbecken verhindern, dass Abwasser von der Baustelle in Gewässer fliessen kann. Spart sich eine Firma den Aufwand, hat sie tiefere Kosten. Solche Fälle hätten in letzter Zeit zugenommen, stellte Martin Anderegg, Leiter Abteilung Recht und UVP im Amt für Umwelt, gegenüber Keystone-SDA fest.
Kosten für Gewässerschutz eingespart
Er schilderte die möglichen Konsequenzen an einem konkretenBeispiel: Auf einer grossen Baustelle kam es zu einer Gewässerverschmutzung, obwohl die Massnahmen dagegen in der Baubewilligung der Gemeinde verlangt worden waren. Im Werkvertrag mit dem Bauherrn hatte die Baufirma den Aufwand für die Schutzmassnahmen zudem auf 6800 Franken beziffert.
Das folgende Strafverfahren endete mit einer Busse für den Polier und den Bauführer in der Höhe von ein paar hundert Franken.Zusätzlich wurden die 6800 Franken, die eingespart wurden, bei der Baufirma eingezogen. Das Geld floss in die Staatskasse.
25 Fälle mit Einziehungen
In den letzten drei, vier Jahren sind in Kanton St. Gallen in 25 Fällen solche Gewinne von Umweltsündern eingezogen worden. Erwischt wurden auch Betriebe, die sich die teure Entsorgung von Sonderabfällen sparten und beispielsweise Entlackungsmittel in die Kanalisation gossen oder Abwasser aus einem Metallveredelungsbetrieb über einen Schlauch auf eine Wiese ableiteten.
Ein Dauerbrenner sind Landwirte, die Gülle austragen und dabei Gewässer verschmutzen, weil sie den Abstand nicht einhalten. Sie werden mit Bussen von einigen hundert Franken bestraft. Bei ihnen gebe es keine Einziehungen, aber es könnten die Direktzahlungen gekürzt werden, erklärte Anderegg. Beim ersten Mal betrage der Abzug um die 1000 Franken. (sda/pb)