Fast 60 Prozent der Unternehmen deklarieren Holz falsch
Mehr als 40 Prozent der geprüften Unternehmen haben 2023 alles Holz richtig deklariert. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Quote leicht angestiegen, um sechs Prozent. Das teilte das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) am Montag mit.
Quelle: Sara Worth, Unsplash
Fast 60 Prozent der geprüften Unternehmen haben im vergangenen Jahr Holz falsch deklariert.
Laut BFK haben 41 Prozent der geprüften Unternehmen 2023 alles korrekt
deklariert (Vorjahr: 36%). Bei einem Vierteil (26%) waren die Produkte
teilweise richtig deklariert (Vorjahr: 29%) und bei 33 Prozent (Vorjahr: 35%)
war kein kontrolliertes Produkt vollständig und korrekt deklariert.
Insgesamt
wurden 858 Produkte überprüft, davon waren 64 Prozent richtig deklariert. Diese
Resultate seien erfreulich, da gegenüber dem Vorjahr (56 %) eine weitere
Verbesserung festgestellt werden konnte, so das BFK. Es bestehe aber weiterhin
Verbesserungspotential.
Neue Praxis seit 2022
2022 führte
das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung eine neue
Praxis ein, mit welcher Verstösse gegen die Deklarationsvorschriften
strafrechtlich verfolgt werden. Die Praxis wirke präventiv und trage zu einer
Verbesserung der Deklaration bei, hält das BKF fest.
Das BFK ruft die Unternehmen dazu auf, ihre Bemühungen fortzusetzen, um eine bessere Einhaltung der Vorschriften für die Deklaration von Holz zu gewährleisten. Neben Kontrollen unterstützt das Büro Unternehmen mittels Beratungen auch bei der Umsetzung der Holzdeklaration. (sda/mgt/pb)
Verordnung über Deklaration von Holz
- Die Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten gilt seit 2012. Sie verlangt, dass Holzart und Holzherkunft bei der Abgabe von Holz und Holzprodukten an die Konsumenten deklariert werden müssen. Rund- und Rohholz aber auch bestimmte Holzprodukte aus Massivholz sind der Deklarationspflicht unterstellt.
- Seit 2022 macht das BKF jeweils eine Mitteilung an das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), wenn es nach einer Kontrolle einen Verstoss gegen die Holzdeklarationspflicht feststellt. Das WBF eröffnet in der Folge ein verwaltungsstrafrechtliches Verfahren und informiert die betroffenen Unternehmen über das weitere Vorgehen.
Weitere Informationen zur Deklarationspflicht auf: www.konsum.admin.ch