Familienheim-Genossenschaft Zürich: Nächste Runde im Kampf am Friesenberg
Die beiden ältesten Siedlungen der Familienheim-Genossenschaft Zürich (FGZ) im Friesenberg-Quartier sollen Neubauten weichen. Dagegen wehrt sich der Zürcher Heimatschutz (ZVH). Er erhob Rekurs gegen den Beschluss des Stadtrats, auf eine Unterschutzstellung der Häuser zu verzichten.
Beim Zürcher Baurekursgericht blitzte der Heimatschutz ab, doch das Verwaltungsgericht als nächste Instanz hiess seine Beschwerde gut. Das öffentliche Interesse am Erhalt dieser einzigartigen Gründersiedlung sei höher zu gewichten als die Gesamtheit anderer privater und öffentlicher Interessen, befand das Gericht.
Den Entscheid des Verwaltungsgerichts wollen die FGZ und die Stadt nun vor dem Bundesgericht anfechten, wie sie in einer Medienmitteilung erklären. Der Stadtrat habe nicht allein eine mögliche Schutzwürdigkeit zu beachten, sondern eine gesamthafte Abwägung aller betroffenen privaten und öffentlichen Interessen vorzunehmen. Dabei habe er insbesondere dem Auftrag aus übergeordneten Vorgaben des Bunds und des Kantons zur inneren Siedlungsentwicklung in den urbanen Räumen Rechnung zu tragen. Ebenso müsse er auf die Schaffung eines genügenden Anteils preisgünstigen Wohnraums achten. «Angesichts der Tragweite des Urteils für die bauliche Erneuerung der FGZ will der Stadtrat deshalb, dass das Bundesgericht die Gewichtung der entgegengesetzten öffentlichen Interessen überprüft», heisst es in der Mitteilung. Die FGZ betont, eine denkmalgerechte Sanierung der beiden Siedlungen sei sehr kostspielig und führe in jedem Fall zu hohen Mieten.