Fachkräftemangel: Stellenmeldepflicht für Bauberufe wie Strassenbauer und Kranführer entfällt
Bauberufe mit Fachkräftemangel wie Strassenbauer, Tunnelfacharbeiter, Gleisbauer sowie Kranführer und Baumaschinenführer fallen ab nächstem Jahr nicht mehr unter die Stellenmeldepflicht. Dies, während des Berechnungszeitraums von Oktober 2021 bis September 2022, die Arbeitslosenzahlen dieser Berufe unter fünf Prozent gelegen sind.
In einem Communiqué schreibt der Schweizerische
Baumeisterverband (SBV), dass er dies „mit
Genugtuung“ zur Kenntnis nimmt. Man habe wiederholt kritisiert, dass in jenem
Zeitraum etliche Berufe mit offensichtlichem Fachkräftemangel unter die
Stellenmeldepflicht gefallen seien, weil die Meldepflicht durch ihre
Vergangenheitsperspektive die problematische Stellensituation während des
Höhepunkts der Coronakrise widerspiegelt habe.
Zudem warnt der Verband davor, dass angesichts der sich abzeichnenden konjunkturellen Abkühlung bereits ab 2024 wieder eine Ausweitung der Stellenmeldepflicht auf Berufe mit Fachkräftemangel droht, wenn die Meldepflicht nicht rasch verbessert wird.
Allerdings bleibt die Stellenmeldepflicht für andereBauberufe bestehen: Bauwerktrenner, Schaler, Eisenleger, Bautenschutzfachmann, Gerüstbauer, Gerüstbaupraktiker, Asbestsanierer, Gispsertrockenbauer, Gipserpraktiker, Abdichter, Abdichtungspraktiker, Fassadenbauer und Fassadenbaupraktiker. (mgt/mai)