Entsorgung von kontaminiertem Seegrund: Schwyzer Ständerat droht Geldstrafe
Ständerat Othmar Reichmuth (CVP) hat sich am Montag vor dem Bezirksgericht Schwyz verantworten müssen, weil 2014 kontaminierter Seegrund im Vierwaldstättersee entsorgt worden ist. Der damalige Schwyzer Baudirektor soll damit gegen die Gewässer- und Umweltschutz- sowie die Baugesetzgebung verstossen haben.
Quelle: Manuela Talenta
Blick auf den Vierwaldstättersee.
Der Staatsanwalt beantragte für den Politiker eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 320 Franken sowie eine Busse von 7400 Franken. Mitangeklagt ist der damalige Schiffsinspektor. Dieser beschuldigte am Prozess Reichmuth, den Auftrag für die illegale Entsorgung erteilt zu haben.
Der Politiker sagte dagegen, der Inspektor habe eigenmächtig gehandelt. Die Verteidiger der Beschuldigten plädierten für Freisprüche. Die Urteile werden am Freitagmorgen mündlich eröffnet.
Weil Material aus der Muotha die Zufahrt der Kursschiffe in den Föhnhafen von Brunnen behinderte, wurden im Frühling 2014 6000 Kubikmeter Seegrund ausgebaggert. Ursprünglich war vorgesehen, das kontaminierte Material zur Zwischenlagerung nur wenige Meter zu verschieben.
Nach der Klärung offener Fragen sollte dann die definitive Entsorgung auf geeigneten Deponien angepackt werden. Dazu kam es aber nicht: Das kontaminierte Material wurde nicht nur wenige Meter, sondern über die Hafenkante in die Tiefe des Sees verschoben. Diese Art der Entsorgung sei nicht legal, sagte der Staatsanwalt.
Mit Einsparungen gebrüstet
Der Staatsanwalt geht in seinem Hauptantrag davon aus, dass der Schiffsinspektor die Idee hatte, das Material auf diese Art zu entsorgen. Er habe sich danach damit gebrüstet, dem Kanton Ausgaben von einer Million Franken für die sachgerechte Entsorgung erspart zu haben. Trotzdem habe sich Reichmuth strafbar gemacht, erklärte der Staatsanwalt. Er sei nach dem illegalen Verschieben des kontaminierten Materials völlig untätig geblieben, obwohl er eine Vorbildfunktion inne gehabt habe.
Reichmuth sagte vor dem Gericht, er sei mit dem Verschieben des Materials über die Hafenkante vom Schiffsinspektor vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Ihm sei nicht ersichtlich gewesen, was er noch hätte unternehmen können. Der damalige Schiffsinspektor erklärte jedoch, dass der Baudirektor den Auftrag mündlich dazu erteilt habe, dies weil kein Geld für eine fachgerechte Entsorgung vorhanden gewesen sei. Er sei nur der Bote zwischen Regierungsrat und Baufirma gewesen.
Rachefeldzug wegen Entlassungsverfahren
Der Verteidiger von Reichmuth bezeichnete diese Anschuldigung als «schmerzhaften Unterstellung». Der Schiffsinspektor wolle sich an Reichmuth rächen, weil dieser gegen ihn wegen Kompetenzüberschreitungen ein Entlassungsverfahren eingeleitet habe. Das über die Hafenkante verschobene Material sei nicht mehr fassbar, sagte Reichmuths Verteidiger. Der Baudirektor habe somit gar keine Möglichkeit gehabt, im Nachhinhein Massnahmen zu ergreifen.
Der Verteidiger des Schiffsinspektors sagte, es sei unglaubwürdig, dass der auf der zweituntersten Hierarchiestufe stehende Schiffsinspektor die illegale Entsorgung angeordnet habe. Diese sei für ihn nicht vom geringsten Nutzen gewesen sei. Der Schiffsinspektor habe auf Anweisung gehandelt. Reichmuth habe ihm sogar schriftlich für die «pragmatische Seegrundentsorgung» gedankt. (sda/pb)