Luzerner Kantonsrat mit heutigem Enteignungsverfahren unzufrieden
Benötigt der Kanton Luzern für den Strassenbau oder ein Hochwasserschutzprojekt Land, sollen die Eigentümer früher einbezogen werden. Auch Bauern sollen besser entschädigt werden, wenn sie Land abtreten müssen. Dies hat der Kantonsrat am Dienstag entschieden.
Quelle: zvg
Hochwasser bei Kleiner Emme 2005. (Symbolbild)
Für eine Praxisänderung stark gemacht hat sich die kantonsrätliche Kommission Verkehr und Bau (VBK). Sie verlangte mit einer Motion eine Gesetzesänderung, um von einer Enteignung bedrohte Landeigentümer früher und besser in den Planungsprozess einzubeziehen.
Das heutige System führt gemäss VBK immer wieder zu grossem Unmut, so bei dem Hochwasserschutzprojekt an der Reuss, und letztlich auch zu Einsprachen. Die Kommission möchte deswegen, dass die Landeigentümer früher wissen, was Sache sei, etwa indem sie einen Entwurf zu einem Landerwerbsvertrag erhalten.
Dreifache Abgeltung für Landerwerb
Bei grossen Projekten wie jenem an der Reuss macht der Kanton Luzern bereits vom vorsorglichen Landerwerb Gebrauch. Es mache aber keinen Sinn, dieses System auf alle Projekte, die eine Enteignung nach sich ziehen könnten, anzuwenden, argumentierte der Regierungsrat. Er wolle aber die Kommunikation mit den Landeigentümern verbessern. Baudirektor Fabian Peter (FDP) plädierte deswegen im Kantonsrat für die Überweisung der Motion in der abgeschwächten Form des Postulats. Das Parlament hielt aber mit 103 zu 11 Stimmen an der Motion fest.
Zwei Postulate forderten ferner, dass der Kanton künftig beim Erwerb von Landwirtschaftsland die dreifache Abgeltung zahle. Der Kantonsrat hiess das Anliegen gut. Heute zahlt der Kanton Luzern 3 bis 9 Franken pro Quadratmeter. Luzern soll damit nach dem Willen des Kantonsrats den umstrittenen Weg gehen, den das Bundesparlament eingeschlagen hat. Ein Landwirt, der dem Kanton Land abgebe, soll gleich entschädigt werden wie einer, der dem Bund Land abtrete, sagte Marlis Krummenacher (CVP).
Kanton von «Ausgabewut» ergriffen
Gegen die beiden Postulate war einzig die SP. Sie folgte der Argumentation des Regierungsrats, dass der dreifache Betrag gegen die Bundesverfassung verstosse, denn bei einer Enteignung darf kein Gewinn erzielt werden. Hasan Candan (SP) wies auch auf die Mehrausgaben hin, die auf den Kanton zukommen, und sprach von einer «Ausgabenwut», die der Kantonsrat ergriffen habe.
Der Regierungsrat zeigte sich trotz Bedenken gegenüber einem höheren Ansatz bereit, den Spielraum für eine Anpassung auszuloten. Peter beantragte deswegen, dass die Postulate nur teilweise überwiesen werden, unterlag aber damit deutlich. (sda/pb)