Einsprache weiterziehen wird für Berner Umweltorganisationen schwieriger
Für Heimatschutz- oder Umweltorganisationen wird es im Kanton Bern schwieriger, einen Rechtsstreit vors kantonale Verwaltungsgericht zu ziehen. Sie werden künftig unter Umständen eine Garantiesumme hinterlegen müssen. Das hat der Grosse Rat entschieden.
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Krane. (Symbolbild)
Das Kantonsparlament genehmigte am Donnerstag in erster Lesung verschiedene Änderungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG). In diesem Zug änderte der Grosse Rat auch einen Artikel des kantonalen Baugesetzes.
Die Berner Regierung und der Grosse Rat wollen diesen so abändern, dass künftig sogenannte «trölerische Eingaben» erschwert werden. Gemeint ist, dass Rechtsverfahren nicht unnötig in die Länge gezogen werden können. Unter diesem Motto steht die ganze Gesetzesrevision.
In diesem Sinne schlug die Kantonsregierung dem Grossen Rat vor, besagten Artikel im kantonalen Baugesetz wie folgt abzuändern: «Im Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht kann die beschwerdeführende Partei auf Gesuch der Gegenpartei zur Sicherstellung der Parteikosten verpflichtet werden, wenn sie im Einspracheverfahren unterlegen ist.»
Von dieser Sicherstellungspflicht ausnehmen wollte die Kantonsregierung Beschwerdeführende Behörden und private Organisationen, welche rein ideelle Zwecke verfolgen – also eben etwa Naturschutz- und Heimatschutzorganisationen.
Der bernische Grosse Rat hat nun aber entschieden, dass nur Beschwerdeführende Behörden von dieser allfälligen Pflicht zur Sicherstellung der Parteikosten ausgenommen werden, nicht aber die privaten Organisationen.
Attacke auf Verbandsbeschwerderecht
Redner aus dem links-grünen Spektrum sprachen am Donnerstag im Berner Rathaus von einer «Attacke auf das Verbandsbeschwerderecht durch die Hintertür». Das Schweizer Volk habe 2008 an der Urne dieses Recht klar gestützt. Damals lehnte es eine Volksinitiative der FDP ab. Der Volkswille werde torpediert.
Im Namen der SVP-Fraktion hielt Patrick Freudiger (Langenthal) dagegen und sagte, für Organisationen wie Greenpeace oder den Heimatschutz seien solche Garantiesummen leicht zu begleichen. Sie verfügten über Vermögen. «Solche Summen bezahlen sie aus der Portokasse».
Der Präsident der vorberatenden Kommission, Jan Gnägi (Mitte/Aarberg) sagte, Naturschutzorganisationen gingen nicht trölerisch vor. Ihre Erfolgsquote bei Einsprachen sei hoch. Darauf wiesen auch andere Grossratsmitglieder hin.
Dasselbe sagte die zuständige Regierungsrätin Evi Allemann (SP). Wegen dieser überdurchschnittlichen Erfolgsquote von beschwerdeberechtigten Organisationen habe der Regierungsrat deren Eingaben als nicht trölerisch betrachtet. Vor der zweiten Lesung des Gesetzes werde zu prüfen sein, ob eine Einschränkung der Rechte dieser Organisationen überhaupt mit Bundesrecht vereinbar sei.
Gegen «weitschweifige» Rechtsschriften
Die Änderungen im VRPG und in den anderen Erlassen gehen im Wesentlichen auf zwei Vorstösse im bernischen Grossen Rat zurück. Kantonsregierung und Parlament wollen mit der Revision auch eine Regel zur Eindämmung von sogenannt «weitschweifigen» Rechtsschriften von Anwälten einführen.
Zudem sollen Behörden künftig im Beschwerdeverfahren Anspruch auf Parteikostenersatz haben, «wenn die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse es rechtfertigen». Auch ist vorgesehen, dass der Kanton Bern künftig in Beschwerdeverfahren, die auf von Amtes wegen eingeleitete Verwaltungsverfahren zurückgehen, von ausländischen Beschwerdeführern ein Kostenvorschuss verlangen kann.
Wann die zweite Lesung des Gesetzesentwurfs stattfindet, ist noch offen. (sda/pb)