14:25 BAUBRANCHE

Einheitliche Bewilligungs-Kriterien für Windräder in der Schweiz

Windenergie boomt in der Schweiz. Hunderte von Anlagen sind in Planung. Aus Gründen des Landschafts- und Naturschutzes sind viele umstritten. Der Bund will nun mit Empfehlungen dafür sorgen, dass bei der Standortwahl überall die gleichen Kriterien angewendet werden.


Wie Michael Kaufmann, Vizedirektor des Bundesamts für Energie, am Donnerstag erklärte, sollen dank der Richtschnur windtechnisch günstige Gebiete herausgefiltert werden, die nicht gleichzeitig in schützenswerten Gebieten liegen.
Windtechnisch geeignete Gebiete, in denen die mittlere Windgeschwindigkeit 100 Meter über Grund mehr als 5,5 m/s beträgt, gibt es in der Schweiz im Jura, in den Voralpen und in den Alpen. Diese Gebiete liegen gleichzeitig oft in geschützten Zonen.
Die Standorte, die der Bund im Auge hat, befinden sich vorab an den Rändern dieser Zonen. Entscheidend ist auch, ob ihre Erschliessung verhältnismässig ist. Die Schweiz sei zwar kein Windland, es gebe aber durchaus gute und attraktive Standorte, sagte Kaufmann.
Die von den Bundesämtern für Energie (BFE), Raumentwicklung (ARE) und Umwelt (BAFU) erarbeiteten Empfehlungen richten sich an Kantone und Gemeinden. Sie erteilen hierzulande die Bewilligungen für den Bau von Windenergieanlagen. Aber auch für Investoren und Planer, die in den letzten Jahren die Standort- Evaluation vorangetrieben haben, soll die Richtschnur eine Stütze sein.

Vor allem Ausschlusskriterien

Die Empfehlungen betreffen alle Planungsebenen, von der kantonalen Richtplanung über die Nutzungsplanung und die Vorprojekte bis zur Bauprojektierung. Sie enthalten vor allem Ausschlusskriterien. In Gebieten, die über ein Bundesinventar streng geschützt sind - etwa National- oder Naturerlebnispärke, sind Windparks ausgeschlossen.
Nur bei überwiegendem Interesse bewilligt werden sollen Windräder in weniger stark geschützten Zonen, wie etwa in kantonalen, regionalen und lokalen Schutzgebieten. Überwiegt das Interesse, eine Windenergie-Anlage in einer solchen Zone zu bauen, können in den Bauprojekten spezielle Schutzmassnahmen verlangt werden.

Die neuen Empfehlungen ersetzen teilweise das Konzept Windenergie Schweiz aus dem Jahr 2004. Dieses Konzept enthält eine Liste mit 110 möglichen Standorten. Die Liste werde angesichts der im Energiegesetz erhöhten Zielsetzungen für die Windstrom-Produktion relativiert, halten die Bundesämter fest. Jedenfalls gilt die Liste nicht als abschliessende Aufzählung möglicher Standorte.

Der Druck, mit Wind Strom zu gewinnen, kommt vom Bund. Gemäss Energiegesetz muss die Schweiz bis 2030 die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien um mindestens 5,4 Milliarden Kilowattstunden (kWh) erhöhen. 600 Millionen kWh sollen mit Windenergie gewonnen werden. Zurzeit werden aber jährlich nur 27 Millionen kWh produziert.

Um die Lücke zu schliessen, fördert der Bund die Produktion neuer erneuerbarer Energien, mit der kostendeckenden Einspeisevergütung. Dies führt zu einem Windanlagen-Boom. Bereits haben über 400 Projekte vom Bund positiven Bescheid für die Vergütung gekriegt. 100 davon, mit einer jährlichen Produktion von 400 Millionen kWh, sind planerisch weit fortgeschritten. (sda)

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