«Eine liederliche Gesetzgebung»
Seit dem 15. Juli gilt für Betriebe des Bauhaupt- und Baunebengewerbes die Solidarhaftung. Sie besagt, dass die Erstunternehmer künftig für Verfehlungen ihrer Subunternehmer haften. Schützen können sich diese nur, indem sie ihre Sorgfaltspflicht wahrnehmen.