Eigenmietwert nicht mehr zeitgmäss?
Der Ständerat lehnt die Initiative „Sicheres Wohnen im Alter ab“. Mit einem indirekten Gegenvorschlag will er den Eigenmietwert abschaffen und die Abzüge einschränken.
Der Hauseigentümerverband will mit seiner Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ Pensionierten mit Wohn-Eigentum bei den Steuern ein Wahlrecht einräumen: Sie sollen sich entscheiden können, ob sie weiterhin den Wohnwert versteuern und sämtliche Unterhaltsleistungen in Abzug bringen, oder ob sie den Eigenmietwert nicht versteuern und dafür weitgehend auf Unterhaltsabzüge verzichten wollen.
Die Mehrheit des Ständerates wandte sich dagegen, dass so zwei Steuerkategorien geschaffen werden und lehnte die Initiative mit 28 zu 3 Stimmen ab. Er will der Initiative einen Gegenvorschlag für einen generellen Systemwechsel gegenüberstellen, der nicht nur für Pensionäre gelten soll. Abgesehen davon, dass der Eigenmietwert ein grosses Ärgernis mit viel Willkürpotential darstellt, begünstigt er das Schuldenmachen weil Schuldzinsen bei der Steuer in Abzug gebracht werden können. Dabei müsste es das Ziel sein, in jüngeren Jahren eingegangene Hypothekarschulden bis zur Pensionierung möglichst stark zu reduzieren und damit die finanzielle Unabhängigkeit auch im Alter zu begünstigen. Dass zu hohe Hypothekar-Schulden für eine gesunde Volkswirtschaft schädlich sein können, hat die Finanzkrise gezeigt.
Mit der Abschaffung des Eigenmietwertes will der Ständerat lediglich Ersterwerbern von Wohneigentum während 20 Jahren einen jährlichen Schuldzinsabzug von 6000 Franken (Ehepaare 12'000 Franken) zugestehen. Im Gegensatz zum Bundesrat will er auch eine Abzugsmöglichkeit von 6000 Franken pro Jahr (und alle fünf Jahre das Doppelte) für reale, belegte Unterhaltskosten ermöglichen. Dieser Unterhaltsabzug war im Rat eindeutig mehr umstritten. Befürchtet wird, dass mit dem zusätzlichen Unterhaltsabzug, ähnlich wie in der Abstimmung 2004 das "Fuder" überladen sein könnte.
Die Vorlage wurde vom Ständerat mit 17 zu 12 Stimmen angenommen. Im Nationalrat dürften die Unterhaltsabzüge aber auch die eher lange Frist von 20 Jahren für Schuldzinsabzüge noch viel zu reden geben. Letztendlich könnten gerade diese Fragen rund um die Abzüge bei einer Volksabstimmung matchentscheidend wirken. (mai/sda)