Lohnverstösse 2018 auf gleichem Stand wie im Vorjahr
Die Dumpinglöhne sind in der Schweiz 2018 auf dem gleichen Stand geblieben wie im Vorjahr. Bei den aus der EU entsandten Arbeitnehmern sank die Verstossquote leicht. Dies zeigt der aktuelle Bericht zu den Flankierenden Massnahmen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco). Ursache für diese Entwicklung: Laut Seco zeigen die vor 15 Jahren in Kraft getretenen, flankierenden Massnahmen Wirkung. Mit diesen sei ein Paradigmenwechsel vollzogen.
Mit dem Wegfall der Bewilligungspflicht für ausländische Arbeitnehmer wurde das alte System mit gezielten Kontrollen, Kontrollen bei Schweizer Arbeitgebern und einer umfassenden Arbeitsmarktbeobachtung ersetzt. Dieser Mechanismus stärkt die Rolle der Sozialpartner, hält das Seco in seiner Medienmitteilung fest. So hat sich in den vergangenen fünfzehn Jahren die Anzahl Kontrollen erhöht und auf hohem Niveau stabilisiert. Parallel dazu seien die Kontrollen erhöht worden bis sie sich gemäss Seco auf hohem Niveau stabilisierten. Zudem sind die flankierenden Massnahmen im Laufe dieser Zeit weiter entwickelt worden: Die verschiedenen Anpassungen bei Gesetz und Vollzug hätten die Durchsetzung der Massnahmen hätten effektiver, effizienter und auf die Risiken am Arbeitsmarkt bezogener gemacht, bilanziert das Seco.
2018 überprüften die Vollzugsorgane die Einhaltung der Arbeits- und Lohnbedingungen bei 173'000 Personen und in über 42'000 Betrieben in der Schweiz. Auf nationaler Ebene wurden 7 Prozent der einheimischen Betriebe, 35 Prozent der entsandten Arbeitnehmenden und 31 Prozent der selbstständigen Dienstleister kontrolliert.
Verstösse gegen Mindestlohn
In den Schweizer Betrieben blieben die von den tripartiten Kommissionen aus Arbeitgebern, Gewerkschaften und Kantonsbehörden festgestellten Lohnunterbietungen mit einer Quote von 13 Prozent gleich hoch wie im Vorjahr. Gegen Mindestlöhne verstossen hatten gemäss den paritätischen Kommissionen 24 Prozent der geprüften Betriebe. Diese Zahl blieb ebenfalls stabil. Die paritätischen Kommissionen überwachen die Branchen mit einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Bei den entsandten Arbeitnehmenden gingen die durch die Kommissionen festgestellten Lohnunterbietungen von 16 auf 15 Prozent zurück. In GAV-Branchen wurden die Mindestlöhne von 21 Prozent der Kontrollierten unterschritten. Im Vorjahr war das noch bei 25 Prozent der Fall gewesen.
Bei total 5858 überprüften Selbständigen kam in sechs Prozent der Verdacht einer Scheinselbstständigkeit auf. Gemäss Seco sind die Unterbietungsquote und die Mindestlohnverstösse nicht repräsentativ für den gesamten Arbeitsmarkt.
Mehr Sanktionen wegen Schwarzarbeit
Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit führten 78 Vollzugsstellen 12'023 Betriebs- und 37'111 Personenkontrollen durch. Die entspricht bei den Betrieben einer Zunahme um 0,4 und bei den Personen einem Anstieg um 2,9 Prozent. Die Kantone befassten sich dabei schwerpunktmässig mit dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe, dem Gastgewerbe und dem Handel.
Mit 15'740 Verdachtsmomenten und 4134 getroffenen Massnahmen und verhängten Sanktionen stellte das Seco in diesen Bereichen eine Zunahme von 18 und 36 Prozent fest. Das dürfte auf die im Januar in Kraft getretene Revision des Gesetzes gegen Schwarzarbeit zurückzuführen sein, weil seither eine Meldepflicht der Behörden besteht. Das überarbeitete Gesetz verpflichtet neu Verwaltungs- und Gerichtsbehörden sowie die Staatsanwaltschaften dazu, die Kontrollorgane, die in die Sachverhaltsabklärung involviert waren, über rechtskräftige Entscheide und Urteile zu informieren.
Vereinfachtes Abrechnungsverfahren zeigt Wirkung
Eine weitere Auswirkung der Revision des Schwarzarbeitsgesetzes zeigt sich laut Seco bei der Anzahl Nutzer des vereinfachten Abrechnungsverfahrens. Im Zuge der Revision wurden Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie im eigenen Betrieb mitarbeitende Ehegatten und Kinder vom vereinfachten Abrechnungsverfahren ausgeschlossen. Die Zahl der Anwender dieses Verfahrens sank von 69’875 Arbeitgeber im Jahr 2017 auf 67'774 Arbeitgeber im Jahr 2018. Weiter wurden im Jahr 2017 die Löhne von 76’444 Arbeitnehmenden und Beiträge von insgesamt rund 29 Millionen Franken über dieses Verfahren abgerechnet.
Durch die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch der Vollzugsorgane für die flankierenden Massnahmen und das Gesetz gegen Schwarzarbeit lassen sich Verstösse gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie die Schwarzarbeit verstärkt bekämpfen, teilte das Seco mit. Der Vollzug der beiden Bestimmungen trage seit 15 und zehn Jahren "massgeblich zu fairen Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz" bei. (sda/mgt/mai)
SBV und Unia zum Bericht
SBV: Bestätigung für das ISAB
Dank risikobasierten Kontrollen brauche es weniger Kontrollen bei korrekt arbeitenden Unternehmen für dieselbe Wirkung, schreibt der Schweizer Baumeisterverband im Communiqué zum Bericht des Seco. Der SBV fordert weitere Verbesserungen und konsequente Fokussierung auf Verdachtsfälle und verweist auf das das Informationssystem Allianz Bau (ISAB) ein. Dieses ermögliche dank digitaler Unterstützung noch mehr Transparenz darüber, welche Unternehmen aus der Schweiz und dem Ausland, insbesondere auch Entsandte, die Gesamtarbeitsverträge einhalten und bei welchen Marktteilnehmern ein genaueres Hinschauen erforderlich sei. Die Baumeister sehen den aktuellen Bericht als Bestätigung dafür, dass sich die Baubranche mit der Lancierung des ISAB auf dem richtigen Weg befindet.
Unia: Flankierende Massnahmen von grösster Wichtigkeit
Die Zahl der Entsendungen sei nach wie vor hoch, kommentiert die Unia den Bericht des Seco. Dort wo kontrolliert werde, finde man auch Verstösse; im Durchschnitt bei 24 der Betriebe. Dies zeigt laut Unia, dass die Flankierenden Massnahmen „von grösster Wichtigkeit sind und keinesfalls abgebaut werden dürfen“. Auffallend ist gemäss Unia, dass einige Kantone nach wie vor sehr wenig kontrollieren und auch nur einzelne Kantone bei Verstössen Arbeitsunterbrechungen verfügen.(mgt/mai)