"Doppelvorschriften“ im Brandschutz
Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) warnt vor Doppelspurigkeiten beim Brandschutz. Wie der Verband mitteilt, begrüsst er die Vereinfachung der Brandschutzvorschriften durch die Kantone. Er wirft dem Seco vor, dass es die Vereinfachungen aus Arbeitnehmerschutzgründen unterläuft: Dies führe dazu, dass in einem Kino für die wenigen Angestellten strengere Brandschutzvorschriften gälten als für die Zuschauer.
Die heute geltenden Brandschutzvorschriften verursachen Regulierungskosten jährlich von 350 Millionen Franken, dies geht aus dem Regulierungsbericht Seco hervor. Die für den Brandschutz zuständigen Kantone und die kantonalen Feuerversicherungen hätten im Sinne des Berichts reagiert und ihre Vorschriften inzwischen vereinfacht, schreibt der SBV. Doch nun lege sich ausgerechnet das Seco quer, das eben noch die enormen Regulierungskosten beim Brandschutz vorgerechnet habe. In einer Verordnungsänderung zum Arbeitnehmerschutz unterlaufe es die kantonalen Vereinfachungen gleich wieder. Die Folge laut SBV: „absurde Doppelvorschriften“, welche die Regulierungskosten beim Brandschutz zusätzlich erhöhen dürften.
Im Rahmen einer Anhörung zur entsprechenden Änderung der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz verlangt der SBV deshalb, dass die Doppelvorschriften im Sinne der Kantone für effizientere und kostengünstigere Bauprozesse ausgeräumt werden. Es sei nicht einzusehen, weshalb mit Arbeitnehmerschutz befasste Bundesbeamte mehr vom Brandschutz verstehen sollten als kantonale Feuerversicherungen, die damit in der Praxis tagtäglich zu tun hätten. (mai/mgt)