14:12 BAUBRANCHE

Doch kein Grundstücksgeschäft mit Sinoswiss in Rapperswil-Jona

Teaserbild-Quelle: PD

Der umstrittene Verkauf eines Grundstücks an die Sinoswiss Technopark AG durch den Stadtrat von Rapperswil-Jona ist gescheitert. Laut Stadtrat hat das Unternehmen verschiedene Fristen nicht eingehalten. Der Kaufvertrag sei damit hinfällig geworden. Bei der Sinoswiss zeigt man sich überrascht.

Innovation Center Rapperswil

Quelle: PD

Visualisierung: So hätte das «Innovation Center» in Rapperswil aussehen sollen.

Im Februar 2021 hatte der Stadtrat von Rapperswil-Jona dem Verkauf eines Grundstücks an die Sinoswiss Technopark AG zugestimmt. Die Ansiedlung der Schweizer Tochterfirma eines chinesischen Unternehmens, das dort ein «Innovation Center» für Start-ups plante, löste danach Kritik auf verschiedenen Ebenen aus.

Unter anderem ging es um die Frage, ob der Stadtrat berechtigt gewesen war, das Grundstück in eigener Regie zu verkaufen oder ob das Geschäft dem fakultativen Referendum unterstanden hätte. Weil eine Privatperson eine Beschwerde gegen den Verkaufsentscheid einreichte, startete dazu ein Verfahren.

Der Stadtrat argumentierte, dass er bis zur Revision der Gemeindeordnung in eigener Kompetenz Grundstücke im Wert von bis zu 2 Millionen Franken veräussern durfte. Massgebend dafür sei der amtliche Schätzwert und nicht der mögliche Verkaufspreis gewesen.

Erfolgreiche Beschwerde von Privatperson

Das Departement des Innern als erste Instanz stützte diese Sicht des Stadtrats. Die Privatperson zog den Fall ans St. Galler Verwaltungsgericht weiter. Dort wurde die Beschwerde in einem Entscheid vom 4. Juli gutgeheissen. Das Gericht wies das Geschäft an die Vorinstanz zurück. Verlangt wurde eine neue unabhängige Schätzung des Grundstückwerts.

Dazu kommt es nun aber nicht mehr. Am Mittwoch gab der Stadtrat bekannt, dass der Verkaufsvertrag mit der Sinoswiss «ersatzlos dahingefallen» sei. Als Begründung heisst es in der Mitteilung, dass die Sinoswiss «verschiedene, teilweise verknüpfte und vertraglich fix vereinbarte Fristen» nicht eingehalten habe. Dies habe eine juristische Überprüfung gezeigt.

Die Handänderung könne damit nicht erfolgen und es werde keine Baubewilligung erteilt. Dies sei der Sinoswiss schriftlich mitgeteilt worden. Das Grundstück befinde sich weiterhin im Besitz der Stadt.

Sinoswiss überrascht über Kehrtwende

Bei der Sinoswiss zeigt man sich auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA in einer ersten Reaktion überrascht und spricht von einer «Kehrtwende». Man höre diese Interpretation so zum ersten Mal, sagte Dominik Widmer, Geschäftsführer der Sinoswiss Holding mit Sitz in Steinhausen ZG. Es handle sich um eine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Kommunikation des Stadtrats.

Die Sinoswiss habe die Bedingungen im Vertrag regelmässig überprüft und sei der Ansicht, dass die Fristen eingehalten wurden und der Kaufvertrag weiterhin gültig sei. Widmer kündigte eine baldige detailliertere Stellungnahme an. (sda/pb)

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