Disentis: Vom unrentablen Hotel zum Generationenhaus
Was tun, wenn sich für ein Hotel in den Bergen weder Käufer noch Pächter findet? Umbauen und Platz schaffen für eine generationenübergreifende Wohngemeinschaft, sagen Investoren in der Bündner Surselva. Ihr Projekt basiert auf dem revidierten kantonalen Krankenpflegegesetz, das die Betreuung zuhause fördert.
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Das ehemalige Hotel «Cucagna» wird zur generationenübergreifenden Wohngemeinschaft.
Niemand interessierte sich für das zentral gelegene Hotel «Cucagna» in Disentis. Niemand fühlte sich hier wie im Schlaraffenland, auch wenn dies frei übersetzt der Name des Hotelbaus aus den 70er-Jahren ist. Erst als vor einem Jahr die Firma Quaterfegl AG das «Cucagna» erwarb, schien sich eine tragfähige Lösung für den Weiterbetrieb abzuzeichnen. Doch die Investoren, alt-Standespräsident Gion Schwarz und Generalunternehmer Adrian Büsser, mussten bald einsehen, dass das Hotel kaum mehr rentabel zu führen war. Die Suche nach einem Käufer oder Pächter verlief erfolglos. Eine alternative Lösung musste her, die letzten Freitag vor den Medien präsentiert wurde.
Man werde das «Cucagna» mit Ausnahme des Restaurants für gut sieben Millionen Franken komplett umbauen, so Schwarz. Es entstehen 19 neue Erst- und Zweitwohnungen sowie bewirtschaftete Ferienwohnungen unterschiedlicher Grösse, um so Platz für eine «generationenübergreifende Gemeinschaft aus Jung und Alt, Einheimischen und Gästen» zu schaffen. Schwarz sagte, es sei wichtig, dass der Mix stimme und nicht nur eine Alterskategorie oder Bevölkerungsgruppe im Gebäude wohne. «Wir wollen ein lebendiges und kein gewöhnliches Haus.»
Zuhause wohnen, solange es geht
In der Tat ungewöhnlich sind die Dienstleistungen, die den Bewohnerinnen und Bewohnern angeboten werden. Diese umfassen nicht nur Reinigungsdienste oder die Unterstützung bei administrativen Arbeiten, sondern namentlich für Betagte auch Betreuungs- und Pflegedienste sowie ein Notrufsystem. «Unser Projekt ist das erste Bauvorhaben, das auf Basis des kürzlich verabschiedeten revidierten Bündner Krankenpflegegesetzes realisiert wird», betonte Schwarz. Das neue Gesetz bezweckt die Förderung der Betreuung im eigenen Zuhause – und dies auch bei Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen. Als Resultat dieser Massnahme erhofft sich der Kanton Graubünden die Anzahl der Pflegebetten in seinen stationären Einrichtungen reduzieren zu können. Für den Bündner Steuerzahler soll sich also letztlich das Ganze auszahlen. (gd)