Die Berggebiete stellen sich quer
eit dem 1. Januar dürfen die Baubehörden von Gemeinden, deren Anteil an Zweitwohnungen über 20 % beträgt, keine Ferienwohnungen mit kalten Betten mehr bewilligen. In der Übergangsverordnung zur Zweitwohnungsinitiative legt der Bundesrat klar fest: Baubewilligungen, die zwischen dem 1. Januar und dem Inkrafttreten der Ausfühungsbestimmungen erteilt werden, sind nichtig. Die Zahlen hingegen bezeugen etwas anderes: In den Bergkantonen Graubünden (Vorjahr: +177,1 %; Vormonat: +261,4 %), Wall..